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Alea iacta est. Leser der Abenteuer von Asterix und Obelix wissen diesen lateinischen Spruch locker zu übersetzen: Die Würfel sind gefallen. Nach den ersten drei Ausschreibungsrunden für die Windkraft an Land sind in der Tat erste Würfel gefallen - Anlass genug für eine kleine Zwischenbilanz: Keine Änderung hat den deutschen Windmarkt in den vergangenen Jahren so durcheinander gewirbelt, wie der seit Jahresbeginn gültige Wechsel für die Förderung von den bisherigen festen Einspeisetarifen zu einem Ausschreibungsmodell.
Das Ziel der Politik, die Kosten zu senken, ist auf den ersten Blick sicherlich aufgegangen. Lag der Fördersatz für die Kilowattstunde Windstrom Anfang des Jahres noch bei knapp 8 Cent, so rutschte die Förderung mit der dritten Ausschreibungsrunde auf 3,8 Cent ab – rechnerisch ist das mehr als eine Halbierung innerhalb von nicht einmal einem Jahr. Windstrom ist damit weitaus preiswerter als jede in neuen fossilen Kraftwerken produzierte Kilowattstunde.
Freuen können sich bei diesem Preisrutsch allenfalls die Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde. Bei einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,78 ct/kWh erhalten die Betreiber an einem 70-Prozent-Standort nach dem Referenzertragsmodell noch immerhin 7,46 Cent – sprich der Unterschied zu der bisherigen EEG-Vergütung ist überschaubar. Anders sieht es nach der dritten Auktion mit dem durchschnittlichen Zuschlagswert von 3,82 ct/kWh aus: Umgerechnet auf einen 70-Prozent-Standort bringt da für die Windmüller nur noch eine Vergütung von 4,93 Cent heraus. „Das ist absolut sportlich“, kommentierte Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg, diese Zahlen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der künftigen Projekte.
Bauen müssten das Gros dieser Windparks sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Diese Gruppierungen, die in der Hinterhand von einigen wenigen professionellen Projektwicklern betreut werden, haben bei der dritten Auktionsrunde 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumen gewonnen – eine Entwicklung, mit der kaum jemand in Politik und Windbranche bei den parlamentarischen Beratungen für das EEG 2017 gerechnet hatte.
Da diese Bürgerenergiegesellschaften bislang ohne eine baureife Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen konnten und für die Umsetzung ihrer Windparks maximal 54 Monate Zeit haben, kommt es zu einer kräftigen Delle beim weiteren Windkraftausbau ab spätestens Anfang 2019. Was bei einer Reihe von Herstellern und Zulieferern bereits die Alarmglocken hat läuten lassen: Weil in absehbarer Zeit Aufträge und Umsätze fehlen, haben erste Unternehmen bereits Entlassungen angekündigt beziehungsweise sogar vollzogen. „Die Privilegien für die Bürgerenergiegesellschaften sind industriepolitisch so etwas wie ein Gau“, zeigt sich Jurist Müller höchst unzufrieden mit dem entsprechenden EEG-Paragrafen.
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hatte sich der Bundestag darauf verständigt, dass alle Bieter bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 mit einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz antreten müssen. „Wir brauchen aber schnellsten ein Nachschlussregelung“, forderte Klaus Schulze Langenhorst, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW, jüngst auf den Windenergietagen in Bad Driburg, „ansonsten geht der gleiche Schlamassel weiter.“ Die Uhr tickt: Die Bundesnetzagentur wird Mitte Juni kommenden Jahres die dritte Ausschreibungsrunde 2018 einleiten.
Was Kritiker im Vorfeld befürchtet haben, ist nach den ersten drei Auktionen eingetreten. Der Norden hängt beim künftigen Windkraftausbau den Süden deutlich ab. Eine Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass knapp 85 Prozent (d.h. insgesamt 618 Windturbinen) der in den Ausschreibungen erfolgreichen Windturbinen in der nördlichen Landeshälfte (dazu zählt die FA Wind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt) einen Vergütungsanspruch auf Basis des EEG erhalten können.
Das ist deshalb bemerkenswert, da weite Regionen in Norddeutschland dem sogenannten Netzausbaugebiet zugeordnet sind, infolge dessen Zuschläge dorthin zusätzlich limitiert werden. Lediglich 15 Prozent (112 Anlagen) der in den Ausschreibungen erfolgreichen Windräder sind in der Südhälfte Deutschlands geplant. Trauriger Höhepunkt dabei: Bei allen drei Ausschreibungen konnte sich kein Gebot aus Baden-Württemberg durchsetzen. Demgegenüber verlief der Windenergiezubau in den letzten Jahren wesentlich gleichmäßiger verteilt: Von 2010 bis Mitte 2017 wurden jährlich etwa 70 Prozent der Neuanlagen in der Nordhälfte und 30 Prozent in der Südhälfte Deutschlands errichtet.
Daher liegen längst wieder erste Vorschläge für eine Regionalquote auf dem Tisch, d.h. bei künftigen Ausschreibungen soll ein festes Kontingent von Windparkprojekten für die südlichen Regionen vorgesehen sein. Das ist nicht eine einzige Reparatur des EEG 2017, die ansteht: „Über den Bundesrat wollen wir eine Initiative für eine Sonderausschreibung mit einem Volumen von 2 000 Megawatt im kommenden Jahr starten, für die wir noch Unterstützung aus anderen Länder suchen“, kündigte Michael Geßner, Abteilungsleiter Energiepolitik im Wirtschafts- und Energieministerium Nordrhein-Westfalens, auf der Windenergie-Konferenz in Bad Driburg an. Wenn es klappt, könne der sich abzeichnende Einbruch auf dem heimischen Windmarkt teilweise kompensiert, aber nicht korrigiert werden.
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