Wie kaum eine andere Branche ist die hiesige Windbranche abhängig vom Kurs der Politik. Insofern ...
Mitte Mai hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibung „Wind an Land“ veröffentlicht, die viele Akteure doch sehr überrascht hat. Övermöhle Consult hat die Ausschreibungsergebnisse hingegen bereits im November 2016 auf den „25. Windenergietagen“ in Potsdam öffentlich treffsicher prognostiziert.
Auf die Zuschlagsmenge von 800 MW erfolgten 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 MW. Davon hatten sich etwa 975 MW, durch die Vorlage einer BImSchG-Genehmigung „qualifiziert“ und die übrigen rund 1.160 MW entfielen auf Bürgerenergiegesellschaften (BEG), die gemäß dem EEG 2017 privilegiert sind und für eine Teilnahme an der Ausschreibung noch keine BImSchG benötigen.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Windenergieanlagen an Land 70 Gebote mit einem Gebotsumfang von 807 MW bezuschlagt. Davon kamen etwa 32 MW (4 %) Projekten mit BImSchG-Genehmigung zugute und etwa 775 MW (96 %) auf BEGs ohne Genehmigung. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 ct/kWh, der Höchstwert außerhalb des Netzausbaugebietes bei 5,78 ct/kWh und der höchste Gebotswert innerhalb des Netzausbaugebietes bei 5,58 ct/kWh.
Övermöhle Consult hat sowohl die hohe Überzeichnung, bedingt durch die starke Beteiligung der privilegierten BEGs erwartet als auch die niedrigen Zuschlagswerte (unsere Prognose lag bei 5,6 ct/kWh). Alle unsere Kunden und sonstigen Akteure, die unseren Empfehlungen gefolgt sind haben einen Zuschlag erhalten, wozu wir ganz herzlich gratulieren!
Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung: Die nächste Runde beginnt am 01.08.2017 mit 1.000 MW. Erneut erwarten wir eine hohe Überzeichnung wofür drei Gründe ausschlaggebend sind: Die nicht bezuschlagten Projekte mit BImSchG-Genehmigung aus der ersten Ausschreibung in Höhe von etwa 940 MW, die in der Zwischenzeit neu erteilten Genehmigungen bis zum Registrierungstermin Anfang Juli und die Vielzahl auch diesmal hinzukommender privilegierter BEG-Projekte.
Aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks ist mit sinkenden Zuschlagspreisen zu rechnen. Viele Windparks mit BImSchG-Genehmigung werden wieder keinen Zuschlag bekommen, was sich negativ auf die Projektrechtepreise auswirkt. Um hohe Wertverluste zu verhindern, sind die Projektentwickler gehalten, schon sehr frühzeitig an die spätere Vermarktung zu denken: Am besten schon bei der BImSchG-Antragstellung, da hier die Festlegung auf den Anlagentyp erfolgt, der bei Ausschreibungen mitentscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Projektes und damit für dessen Gesamterfolg ist.
Dazu der Geschäftsführer Klaus Övermöhle: "Wir haben das Ausschreibungsergebnis genauso erwartet und sind deshalb nicht überrascht. Die gesamte Windbranche, insbesondere die kleinen- und mittelständischen Projektentwickler, steht vor einem großen Wandel und alle Akteure kommen nicht umhin ihr Geschäftsmodell den neuen Gegebenheiten anzupassen. Zu diesem Zweck haben wir frühzeitig entsprechende Kooperationsmodelle entwickelt, damit auch kleine Firmen zukünftig erfolgreich am Markt agieren können. Wer sich jetzt nicht zeitnah anpasst und meint noch länger warten zu können, läuft große Gefahr zu den Verlierern der bevorstehenden und notwendigen Konsolidierung des Windenergiemarktes zu gehören."
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