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Analyse: EEG-Änderung und künftige Entwicklung der Windbranche

21.07.2017

Die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land war durch einen hohen Wettbewerb und eine starke Überzeichnung geprägt. Zahlreiche Bürgerenergiegesellschaften nutzten ihre privilegierte Stellung und konnten Ihre Gebote ohne Vorlage einer BImSchG-Genehmigung bei der Bundesnetzagentur abgeben – anders als die anderen Akteure. Ab 2018 dürfte sich die Situation für sie verändern. Den Hintergrund dazu sowie eine kurze Einschätzung der Folgen für die Windbranche dazu erläuterte Experte Klaus Övermöhle von Övermöhle Marketing & Consulting GmbH im Gespräch mit wind-turbine.tv

Ein hoher Wettbewerb hat in der Regel sinkende Preise zur Folge – so auch im Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land. Denn auch bei der kommenden Runde am 1. August ist mit reger Beteiligung und hoher Überzeichnung des ausgeschriebenen Volumens von 1.000 Megawatt zu rechnen –  unter anderem auch deshalb, weil privilegierte Bürgerenergiegesellschaften erneut teilnehmen werden. Wie Klaus Övermöhle bereits in der vergangenen Prognose zur nächsten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land einschätzte, dürften sich die Zuschlagspreise daher auch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegen. 

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Bürgerenergiegesellschaften unter Beobachtung

Mit dem jüngsten Beschluss des Bundestags vom 28. Juni zum § 36 des EEG 2017 ändert sich für Bürgerenergiegesellschaften die Situation im Ausschreibungsverfahren nun grundlegend. Für die nächsten Termine zum 1. Februar und 1. Mai 2018 müssen auch Sie künftig eine BImSchG-Genehmigung vorweisen können, um zur Gebotsabgabe bei der Bundesnetzagentur berechtigt zu sein. Die Bonner Regulierungsbehörde prüfe zudem nach eigenen Angaben die bereits bezuschlagten Bürgerenergieprojekte auf Unstimmigkeiten, denn es besteht der Verdacht, dass hinter einigen Windprojekten, die eigentlich die lokale Akzeptanz steigern sollen, tatsächlich professionelle Projektierer stecken. Mithilfe von Strohmännern könnten sich diese im Bieterverfahren Vorteile verschafft haben um so an Zuschläge kommen. Das vom Bundestag verabschiedete Moratorium soll solche Umgehungstatbestände künftig vermeiden und dafür sorgen, dass nur noch echte Bürgerenergiegesellschaften an den Förderungen partizipieren können.

Langwierige Marktkonsolidierung durch Angebotsüberhang  

Laut Övermöhle habe der Angebotsüberhang negative Auswirkungen für Projektentwickler in Deutschland: Angesichts der daraus resultierenden sinkenden Projektrechtepreise droht eine Marktkonsolidierung, die sich noch bis 2020/2022 hinziehen könnte. Dem Experten zufolge „stehen alle Akteure in der Windindustrie vor der Notwendigkeit, ihr Geschäftsmödell zu überdenken und möglichst schnell anzupassen.“

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Themen:

1.) Analyse: Erste Ausschreibung Wind an Land am 01.05.2017

2.) Prognose: Zweite Ausschreibung Wind an Land am 01.08.2017

3.) Einschätzung: Änderung EEG 2017: Privilegierung Bürgerenergiegesellschaften Moratorium

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