Demontage Ihrer Windkraftanlagen – ordnungsgemäß, effizient und kostengünstig
Was die Demontage von Windenergieanlagen betrifft, stehen hierzulande große Herausforderungen vor der Tür. Bundesweit sind im Jahre 2017 mehr als 28.000 Windräder in Betrieb. Viele von ihnen werden Ihre angesetzte Lebensdauer von 20 Jahren erreichen. Ein Teil wird bereits früher im Rahmen des Repowerings ausgetauscht, einige wiederum gehen in die Verlängerung und werden über ihre vorgesehene Zeit hinaus weiterbetrieben. Manch eine Anlage ereilt allerdings auch das Schicksal eines Brandes, einer Havarie oder anderweitigen technischen Defekten, sodass sie früher als geplant Ihren Dienst quittieren. Insgesamt ist es wie im wahren Leben – früher oder später muss jedes einzelne von ihnen gehen, das heißt: ordnungsgemäß zurückgebaut werden.
Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen und Antworten zu folgenden Fragen zusammengestellt:
Ob zum Repowering oder nach Ende der Betriebslebensdauer: Der Rückbau kommt bestimmt
Genauer betrachtet müssen sich Betreiber bereits vor Inbetriebnahme ihrer Windenergieanlage beziehungsweise ihres Windparks mit dem Thema Rückbau beschäftigen, und dies obwohl noch viele Jahre und Gigawattstunden Strom vor ihrem Projekt liegen. Der Grund liegt in den rechtlichen Regelungen, die in puncto Demontage gelten. Üblicherweise werden Windräder im sogenannten Außenbereich errichtet, wo sie gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als „privilegiert zulässige Vorhaben“ betrieben werden dürfen. Etwas weiter im Gesetzestext befindet sich dann die entscheidende Stelle (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) zum Thema Rückbau:
„Für Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine
Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der
zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen […].“
Das bedeutet: Um überhaupt eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erhalten, müssen sich der oder die Betreiber zum vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen inklusive Fundament verpflichten. Mit der Rückbauverpflichtung sind zudem Rückstellungen beziehungsweise eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, etwa in Form einer Rückbaubürgschaft. Damit wird zum einen verhindert, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder bei einem Betreiberwechsel der Rückbau finanziell abgedeckt ist und die Kosten nicht der Allgemeinheit beziehungsweise dem Grundstücksbesitzer zur Last fallen. Zum anderen soll das Windrad nach der vorgesehenen Lebensdauer nicht als Zeitdenkmal der Energiewende bestehen bleiben und der Standort wieder in seinen Ursprungszustand zurückversetzt werden.↑[nach oben]
Jedes Windprojekt entsteht unter individuellen Bedingungen und Einflussfaktoren, was sich wiederum auf die Rückbaukosten auswirkt. Hier ist unter anderem die Standortfrage von Bedeutung. Ist das Gelände für Kran, Schwertransport & Co. gut zu erreichen? Wie hoch ist der Aufwand für die Zuwegung? In welchem Umfang werden Erdarbeiten und Renaturierung durchgeführt? Handelt es sich um eine einzelne Anlage oder um einen zusammenhängenden Windpark? In letzterem Fall entstünden dann weitere Kosten für den Rückbau von Nebengebäuden, zum Beispiel ein Umspannwerk oder eine Übergabestation. Wo Windenergieanlagen abgebaut werden, entstehen auch Entsorgungskosten, die regional unterschiedlich hoch ausfallen können. Die Höhe der Erlöse aus Altmetallen und Elektroschrott, mit denen die Rückbaukosten zum Teil kompensiert werden, sind außerdem sehr konjunkturabhängig.
Auch eventuelle Änderungen gesetzlicher Vorgaben können mitunter Einfluss auf die Entsorgungs- und damit auf die gesamten Rückbaukosten haben. Und nicht zuletzt kommt es auf die Anlage selbst an, die demontiert werden soll: Um welches Modell handelt es sich? Welche Nabenhöhe besitzt es? Aus welchen Bestandteilen bestehen die zurückzubauenden Komponenten? Schließlich macht es bereits mit Blick auf die Schrotterlöse einen Unterschied, ob die Anlage einen Stahl-, Beton- oder Hybridturm besitzt, ganz zu schweigen von den modellabhängig unterschiedlich hohen Mengen an Stahl, Kupfer, Aluminium und Elektroschrott.
Die beim Rückbau anfallende Menge an Stahl ist nicht zu verachten
Insgesamt lassen sich die Kosten für den Rückbau von Windenergieanlagen wie folgt grob zusammenfassen:
Demgegenüber stehen Erlöse aus:
Nach einer häufig angeführten Daumenregel rechnet man im Onshore-Bereich mit Rückbaukosten in Höhe von etwa 30.000 € pro Megawatt Nennleistung. Betreiber profitieren also von einem guten Kostenausgleich für den Rückbau, wenn sie einen Käufer für ihre gebrauchten Windkraftanlagen gefunden haben oder zumindest einzelne Komponenten auf dem Zweitmarkt veräußern können.↑[nach oben]
Zur Berechnung beziehungsweise zur Höhe der Rückstellungen, die im Zuge der Rückbauverpflichtung gebildet werden müssen, gelten Richtwerte, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich kalkuliert werden.
In Brandenburg beträgt die Sicherheitsleistung ein Zehntel der Rohbausumme, welche wiederum mit 40 Prozent der Herstellungskosten angesetzt wird. Dies entspricht letztendlich vier Prozent der Baukosten.
Im Windenergieerlass von NRW heißt es unter Ziffer 5.2.2.4:
„Wenn nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird, kann von einer Sicherheitsleistung in Höhe
von 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten ausgegangen werden. Im Einzelfall kann sich aus
der Konstruktion der Windenergieanlage eine höhere oder niedrigere Sicherheitsleistung ergeben.“
In Schleswig-Holstein berechnet sich die Höhe der Rückstellung aus 10 Prozent der Rohbaukosten oder vier Prozent der Herstellungskosten inklusive Mehrwertsteuer.
Ohne Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung keine Genehmigung
Laut Rückbauerlass des Landes Hessen wird hingegen eine Formel zur Berechnung der Sicherheitsleistung herangezogen, nämlich die Nabenhöhe der Windenergieanlage in Metern multipliziert mit 1.000. Hier kommen auch die geeigneten Sicherheitsmittel zur Sprache:
„In Betracht kommen die unbedingte und unbefristete, selbstschuldnerische (das heißt auf die Ein-
rede der Vorausklage wird verzichtet) - Bank-, - Versicherungs-, - Kautions- oder -
Konzernbürgschaft auf erstes Anfordern.“
In begründeten Ausnahmefällen seien auch Sicherheitsleistungen in Geld oder festverzinslichen Wertpapieren (z. B. Sparbuch), Festgeldkonten (Kündigung ausschließlich durch Genehmigungsbehörde, Kündigungsfrist < 6 Monate) oder Verpfändung von Gegenständen und Rechten (zum Beispiel einer Grundschuld) zulässig.↑[nach oben]
Grundsätzlich liegt die angesetzte Betriebslebensdauer einer Windenergieanlage bei 20 Jahren, dann läuft in der Regel auch die EEG-Förderung aus. Sofern sie nicht weiterbetrieben oder ersetzt wird, steht auch schon der Rückbau an. Doch nicht selten werden Anlagen schon vorher im Rahmen des Repowerings gegen leistungsfähigere Modelle ausgetauscht und daher entsprechend früher abgebaut. So betrug zwischen 2013 und 2015 das Durchschnittsalter eines stillgelegten beziehungsweise repowerten Windrades hierzulande etwa 16 Jahre.
Es gibt allerdings auch viele Fälle, in denen Windenergieanlagen auch über 20 Jahre hinaus weiterbetrieben werden und noch längst nicht zum alten Eisen gehören. Ein Beispiel dafür liefert die dänische „Tvind" – die älteste Großwindanlage der Welt und seit 1975 in Betrieb. Trotz ihres stolzen Alters dürfte der Rückbau sicher noch ein paar Jahre auf sich warten lassen. Für gewöhnlich sind jedoch 25 bis 30 Jahre Dienstzeit bei guter Pflege der machbare Durchschnitt, bevor schließlich die Demontage folgt. Ereilt eine Anlage hingegen ein Brand oder eine Havarie, landet der Rückbau eher unverhofft und früher als geplant auf der Aufgabenliste.↑[nach oben]
Windenergieanlagen müssen nach Ende der geplanten Einsatzzeit, im Rahmen des Repowering oder nach Havarien zurückgebaut werden. Betreiber müssen zuvor eine Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistungen hinterlegen, um überhaupt eine Baugenehmigung zu erhalten. Zudem ist die spätere Demontage der Windenergieanlagen (inklusive Fundament) auch dann gesichert, falls der beziehungsweise die Betreiber einmal insolvent sein sollten. Die Höhe der Rückstellungen und Sicherheitsleistungen sind dabei unterschiedlich geregelt.
Auch die Rückbaukosten hängen von regional variierenden Faktoren sowie von den Erlösen aus dem Recycling von Kupfer, Stahl oder Aluminium ab. Der Verkauf der kompletten Anlage oder einzelner Komponenten auf dem Zweitmarkt verspricht hingegen eine deutlich höhere Kompensation der Kosten. Zu den Rückbauarbeiten gehört nicht nur die Demontage der Anlage selbst, sondern auch die restlose Entfernung aller Nebenanlagen, Erdkabel, Zuwegungen und Kranstellplätze sowie die anschließende Renaturierung des Standorts. Sonderabfallstoffe wie Schmierstoffe, Kühlmittel aber auch die aus GFK bestehenden Rotorblätter müssen speziell entsorgt werden.↑[nach oben]