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Prognose: Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land – 1. August 2017

17.07.2017

Die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land werden aktuell von allen Akteuren heiß diskutiert, denn die zweite Ausschreibungsrunde des Jahres steht vor der Tür. Bis zum 1. August 2017 können alle, die sich mit ihren Projekten ordnungs- und fristgemäß bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn zur Gebotsabgabe registriert haben, ihren Gebotspreis nennen. Wie sahen die Ergebnisse der ersten Runde im Detail aus und was erwartet uns bei den kommenden Ausschreibungen? Diese und weitere Fragen beantwortete uns Experte Klaus Övermöhle von Övermöhle Marketing & Consulting GmbH.

Im letzten Ausschreibungsverfahren, dessen Ergebnisse am 19. Mai 2017 veröffentlicht wurden, gingen Gebote in Höhe von 2.137 Megawatt ein. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 800 MW um mehr als das Zweieinhalbfache überzeichnet. Die Bundesnetzagentur bezugschlagte hier insgesamt 70 Gebote mit einem Volumen von 807 Megawatt. Davon entfielen 64 Megawatt auf Projekte mit BImSchG-Genehmigung und etwa 742 Megawatt auf Bürgerenergiegesellschaften ohne Genehmigung – rund 96% des ausgeschriebenen Volumens.

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Der rege Wettbewerb in der ersten Ausschreibungsrunde war durch die Teilnahme der noch privilegierten Bürgerenergiegesellschaften geprägt, die zur Teilnahme noch keine BImSchG-Genehmigung benötigten. Damit lässt sich auch die starke Überzeichnung erklären. Letztere hat Övermöhle Consult Ende vergangenen Jahres ebenso richtig prognostiziert wie auch die niedrigen Zuschlagswerte. Was ist also im nächsten Ausschreibungsverfahren zu erwarten und welche Folgen hat der große Anteil an Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSchG-Genehmigung an der kommenden Runde am 1. August mit 1000 Megawatt ausgeschriebenem Volumen?

Hoher Wettbewerbsdruck und weiter sinkende Zuschlagspreise

Laut Övermöhle ist davon auszugehen, dass das Ausschreibungsvolumen erneut deutlich überzeichnet sein wird. Für die nächsten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land wird es für privilegierte Bürgerenergiegesellschaften zudem schwieriger als bisher, wenn man den jüngsten Beschluss des Bundestags vom 28. Juni zum § 36 des EEG 2017 betrachtet. Seit der letzten Ausschreibung stehen Bürgerenergiegesellschaften zudem unter besonderer Beobachtung durch die Bundesnetzagentur, da hinter den Gewinnern speziell gegründete Strohmann-Firmen und sogenannte Umgehungstatbestände vermutet werden. 

„Angesichts der bevorstehenden langwierigen Marktkonsolidierung stehen alle Akteure in der Windindustrie vor der Notwendigkeit, ihr Geschäftsmödell zu überdenken und möglichst schnell anzupassen.“ resümiert Övermöhle. Der Experte wird zukünftig jeden Monat über aktuelle Themen aus der Windbranche per Video für wind-turbine.tv berichten.

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Themen:

1.) Analyse: Erste Ausschreibung Wind an Land am 01.05.2017

2.) Prognose: Zweite Ausschreibung Wind an Land am 01.08.2017

3.) Einschätzung: Änderung EEG 2017: Privilegierung Bürgerenergiegesellschaften Moratorium

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