Die Windenergie ist ein Wachstumsmarkt – und eine Säule der Energieversorgung. Umso wichtiger ist ...
Am Gründonnerstag, dem 13.4.2017, verkündete die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten, mit Spannung erwarteten Ausschreibungsrunde für den Windkraft-Ausbau auf See: Von den ausgeschriebenen 1550 MW können nun Windkraft-Projekte mit einem Volumen von insgesamt 1490 MW gebaut werden. Die Erwartungen weit über- bzw. untertroffen hat die durchschnittlich erteilte Ökostromförderung: Diese liegt mit durchschnittlich 0,44 Ct/kWh weit unter der aktuellen Förderung für Offshore-Strom von 18,4 Ct/kWh. Die Freude darüber ist groß: Die Wettbewerbsfähigkeit Erneuerbarer Energien scheint durch die Konkurrenz im Ausschreibungsverfahren und durch das gedeckelte Ausbauvolumen von den Akteuren selbst massiv vorangetrieben zu werden.
Den größten Anteil am Ausbauvolumen der ersten Offshore-Ausschreibungsrunde sicherte sich mit 900 MW EnBW: Der in der Nordsee geplante Windpark He Dreiht soll sogar komplett ohne die gesetzliche Ökostromförderung auskommen können. Drei weitere Windkraft-Projekte des dänischen Betreibers Dong erhielten einen Zuschlag mit einer Ökostromförderung von maximal 6 Ct/kWh. Auch dieser Betrag liegt weit unter der aktuellen gesetzlichen Förderung.
Da die Windkraftprojekte, die einen Zuschlag erhalten haben und somit gebaut werden dürfen, jedoch frühestens ab dem Jahr 2021 ans Netz gehen werden, könnte eine mögliche Kostensenkung in der Ökostromförderung, die derzeit über die EEG-Umlage vom Stromverbraucher getragen wird, eher mittel- bis langfristig erfolgen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, resümiert: „Mit 0,44 ct/kWh liegt der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert weit unterhalb der Erwartungen. Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden.“
Gegenüber der Erwartung, dass in der nächsten Offshore-Ausschreibung mit einem Ausbau-Volumen von 1610 MW wieder so niedrige Förderungen erzielt werden können, bleibt Homann jedoch skeptisch: „Es ist […] offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte […] wiederholen werden.“ Wie das Handelsblatt berichtet, wird die somit festgesetzte Förderung der Offshore-Windkraftanlagen von durchschnittlich 0,44 Ct/kWh über 20 Jahre gewährt anstatt wie bisher über acht Jahre. Zudem haben die Betreiber nicht nur ein Anrecht auf die EEG-Förderung, sondern erhalten weiter Anspruch auf einen über die Netzentgelte finanzierten Netzanschluss und die Möglichkeit, den Windpark für 25 Jahre zu betreiben.
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