wind-turbine.com
Suchauftrag
wind-turbineMatch
Mit uns finden Sie den passenden Anbieter!
Erstellen Sie eine Anfrage und wir vermitteln Ihnen kostenfrei relevante Anbieter.

Klare Haftungsregeln für mehr Planungssicherheit

16.07.2012

Umweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler wollen einen...

Umweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler wollen einen Offshore-Netzentwicklungsplan aufstellen, in dem die Orte, Großen und Realisierungszeitpunkte künftiger Netzanschlüsse bestimmt werden. Zudem soll der Plan mit Haftungsregeln für Offshore-Windparks verbunden werden, die bei Störungen und Verzögerungen im Betrieb von Netzanbindungsleitungen gelten sollen. Laut Angaben der Minister soll ein entsprechendes Gesetz binnen kürzester Zeit in Kraft treten. Der Netzentwicklungsplan führe Rösler zufolge zu einer wesentlich besseren zeitlichen Koordination zwischen der Offshorepark-Installation und der Netzanbindung, wobei alle Beteiligten von einer erhöhten Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Dadurch soll auch privaten Investoren ein wichtiges Signal geliefert und Investitionshindernisse beseitigt werden.

Details der Haftungsregelung


Bei Verzögerungen der Netzanbindung oder längerer Leitungsstörung soll der Netzbetreiber laut Haftungsregelung einen pauschalisierten Schadenersatz ab dem elften Tag einer dauerhaften Nicht-Einspeisung erhalten, dessen Höhe 90 Prozent der entgangenen Vergütung nach dem EEG beträgt. Im Falle von mehreren voneinander unabhängigen Störungen, die an mehr als 18 Tagen stattfinden, soll die Vergütung ab dem 19. Tag gezahlt werden. Dies gilt auch für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung, die eine Dauer von zehn Tagen überschreitet. Nach der Haftungsregelung soll der anbindungspflichtige Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadenersatzes tragen. Je nach eigenem Verschulden soll dieser die Belastung unverzüglich und bundesweit über eine sogenannte Haftungsumlage auf seine Kunden umlegen können. Bei grober Fahrlässigkeit soll der Betreiber jedoch 20 Prozent der Kosten selbst tragen. Ausgeschlossen ist die Kostenüberwälzung bei Vorsatz.

Werde Teil des digitalen Ökosystems!