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Bundeskabinett beschließt neue Haftungsregeln bei Windenergie

04.09.2012

Das Bundeskabinett beschloss ein Gesetz mit neuen Haftungsregeln bei der Windenergie, um dadurch...

Das Bundeskabinett beschloss ein Gesetz mit neuen Haftungsregeln bei der Windenergie, um dadurch die Risiken abzusichern und neue Investoren für den Offshore-Ausbau zu gewinnen. Das Gesetz sieht vor, dass im Falle von Pannen oder Verzögerungen zunächst die Verbraucher finanziell belastet werden. So müssen diese mit einem Aufschlag von bis zu 0,25 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund zehn Euro im Jahr. Die Regelung soll ab 2013 in Kraft treten und sorgt für Einnahmen in höhe von 750 Millionen Euro. Diese werden schließich zur Absicherung bereits eingetretener oder künftiger Verzögerungen genutzt, die bei der Netzanbindung entstehen können.

Unterschiedliche Meinungen zur Verabschiedung des Gesetzes


Während Wirtschaftsminister Philipp Rösler das Gesetz als bahnbrechend und entscheidend für künftige Milliarden-Investitionen in die Offshore-Windindustrie bezeichnet, drohte Verbraucherministerin Ilse Aigner in der vergangenen Woche mit einem Veto gegen das Gesetz, sollte die Industrie als Großverbraucher nicht stärker in die Haftung einbezogen werden. Der Kompromiss beinhaltet zudem nun eine Selbsthaftung der Netzbetreiber bei Pannen durch Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 100 Millonen Euro. Von einem Geschenk für die Industrie sprach indes die Umweltorganisation Greenpeace. So sei es laut Energieexperte Andree Böhling geradezu aberwitzig und verlogen, dass die Minister Altmaier und Rösler industriefreundliche Regelungen verabschieden, die auf Kosten der Bürger gehen.

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