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Nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung: PPA-Vertrag, Repowering, Weiterbetrieb & Co.

22.04.2019

So finden Sie die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihren Windpark

Bevor die ersten Windenergieanlagen im Jahr 2021 aus der garantierten EEG-Vergütung fallen müssen sich Windparkbetreiber für einen wirtschaftlichen Fortbestand nach Vermarktungslösungen umschauen. Ansonsten bliebe lediglich der Rückbau als Ultima Ratio. Eine Alternative zum Repowering oder der Vermarktung des Windstroms an der volatilen Strombörse bieten sogenannte PPAs: „Power Purchase Agreements“.

Wolfgang Ruch, Key Account Manager und Projektleiter Windenergie bei ERN Energiedienstleistungen Rhein-Neckar GmbH
 

Wie geht es weiter? Ein Experteninterview

„Ab 2021 müssen sich Windparks am Markt behaupten“, bringt es Wolfgang Ruch, Key Account Manager und Projektleiter Windenergie bei ERN Energiedienstleistungen Rhein-Neckar GmbH auf den Punkt. Denn zum Ende des Jahres 2020 läuft die feste EEG-Vergütung für Tausende Windenergieanlagen aus. Und das stellt die Windbranche wie auch die Windpark-Betreiber vor neue Herausforderungen. Welche das sind und auf welche Möglichkeiten Windparkbetreiber bei der Vermarktung ihres Stroms zurückgreifen können, verrät Ihnen Wolfgang Ruch nun im Interview mit wind-turbine.com.

Herr Ruch, vor welcher Ausgangssituation steht die Windbranche ab 2021?

Windpark-Betreiber, deren Anlagen bis zum Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, werden ab 2021 keine EEG-Einspeisevergütung mehr bekommen. In Zahlen ausgedrückt: Allein zum 31. Dezember fallen 5.500 Windenergieanlagen aus dem EEG. Und das ist nur der Anfang. Von da an werden es jährlich Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2.500 Megawatt sein. Bis 2025 summiert sich das Ganze auf gut 14.000 Megawatt – das ist fast ein Drittel der installierten Gesamtleistung in Deutschland.

 

Was passiert, nachdem die Anlagen aus dem EEG fallen – was können Betreiber anschließend tun?

Nun, das ist definitiv keine Sache, über die man sich als Betreiber erst Gedanken machen sollte, wenn es soweit ist. Schließlich ist es nicht mehr allzu lange bis Ende 2020. Aus diesem Grund sollte bereits jetzt geprüft werden, welche Optionen für den eigenen Windpark zur Verfügung stehen.

 

Welche Optionen sind das?

Es gibt da drei Optionen. Die erste davon ist das Repowering. Dieses kann durchaus wirtschaftlich relevant sein: Viele alte Anlagen abbauen, dafür weniger neue und um ein Vielfaches leistungsfähigere Anlagen errichten. 

Allerdings ist so ein Projekt mit einem enormen Aufwand und mit Risiken verbunden, welche Betreiber alter Anlagen möglicherweise nicht tragen können oder wollen. Ein Punkt ist das Genehmigungsrisiko: Wo man früher noch problemlos eine Genehmigung bekam, kann es heute völlig ausgeschlossen sein. Etwa, wenn es sich um einen naturschutzrechtlich sensiblen Standort handelt. 

Als weiteres Risiko kommt noch dazu, dass ein Repoweringprojekt – genau wie alle anderen geplanten Projekte auch – durch das EEG-Ausschreibungsverfahren muss. Hier kann ihnen heute keiner sagen, wie sich das Preisniveau in den nächsten Jahren entwickeln wird. Gerade für kleine Marktakteure ohne Erfahrung in den Ausschreibungen kann das Ergebnis eines einzelnen Verfahrens besonders riskant sein.

Übrigens: Auch im Falle eines angedachten Repowerings kann unser Produkt „wind4factory PPA“ als Überbrückung bis zum tatsächlichen Abbau der Altanlagen sinnvoll sein. Das muss im Einzelfall betrachtet werden.

 

Ein Repowering kommt demnach nicht überall in Frage?

Ganz genau, nicht ohne Weiteres, gerade bei älteren Standorten. Daher kann als zweite Option der Rückbau des Windparks denkbar sein. Mit diesem ist das Standortpotenzial dann meistens erschöpft und der Vermarktungserlös der Altanlagen deckt oft nicht einmal die Rückbaukosten. So geht unter Umständen ein eigentlich lukrativer Windstandort für immer verloren.

Rückbau Repowering PPA 

Und die dritte Option ist dann der Weiterbetrieb?

Das wäre die dritte Option, richtig. Wenn man sich vor Augen führt, dass die meisten Betreiber ihre Anlagen regelmäßigen Wartungen unterzogen haben und viele davon auch nach 20 Jahren oft noch in einem technisch guten Zustand sind, dann wäre es durchaus möglich, jene Windenergieanlagen über die Zeit der EEG-Vergütung hinaus weiterzubetreiben. Aber realistischerweise gilt das nicht für alle Windparks.

 

Wenn die Anlagen technisch gut erhalten sind, wovon hängt es dann ab?

Die Frage ist, ob der produzierte Strom zu auskömmlichen Preisen vermarktet werden kann. 20 Jahre lang gab es für Betreiber eine feste EEG-Vergütung, damit konnte man verlässlich rechnen, aber: Ab 2021 müssen sich Windparks am Markt behaupten. Fällt die EEG-Vergütung weg, gilt der Preis an der Strombörse. Und dieses Preisniveau ist für Windparkbetreiber meistens nicht kostendeckend. 

Auslauf EEG-Vergütung Vermarktung 

Lohnt sich der Weiterbetrieb dann also häufig nicht ?

Pauschal lässt sich sowas zwar nie sagen, aber sagen wir es so: Zunächst ist entscheidend, dass der Betreiber die Betriebskosten möglichst geringhalten kann. Sich bei der Vermarktung des Stroms auf den Börsenpreis zu verlassen, ist schwierig, denn dieser ist starken Schwankungen unterlegen. Windkraftbetreiber tragen ja bereits das Risiko der Ertragsschwankungen und sollten daher vorrangig eine Stromvermarktung mit stabilen Preisen anstreben.

Betreiber sind auf verlässliche Abnehmer angewiesen, wenn sie a) mehr Sicherheit wollen und b) sich der Weiterbetrieb von Windparks letztendlich finanziell lohnen soll. 

Welche Abnehmer kämen da in Frage?

Nach unserer Einschätzung kommen dafür insbesondere Industrieunternehmen in Frage. Hier kommen sogenannte PPAs ins Spiel – das steht für „Power Purchase Agreement“, zu Deutsch: Stromlieferverträge. Eines unserer Produkte –„wind4factory PPA“ lautet der Name – dreht sich genau darum. Hiervon haben beide Parteien etwas, denn der Betreiber kann seinen Strom zu besseren Preisen vermarkten als an der Strombörse, während der Abnehmer ebenfalls von guten Konditionen profitiert. Solche Partnerschaften entstehen natürlich nicht von allein. Da braucht es einen Vermittler, der sowohl die Bedürfnisse des Betreibers als auch die des Industriebetriebes gut kennt und diese beiden Parteien letztlich auch zusammenbringt. Diese Expertise haben wir.

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Wie sieht denn diese Expertise konkret aus?

Nun, wir sind seit fast zwei Jahrzehnten als erfolgreicher Energiedienstleister für Industrieunternehmen tätig. Als Tochterunternehmen der Technischen Werke Ludwigshafen AG, kurz TWL, ist Energie unser einziger Fokus. Die wesentliche Disziplin, die wir sehr gut beherrschen, ist die Optimierung aller Energiebereiche für Industriebetriebe: Wir beraten Industriebetriebe in sämtlichen Fragen der Energieversorgung, übernehmen die technische und kaufmännische Betriebsführung von Energieerzeugungsanlagen und bieten zudem Contracting-Lösungen an. Weiterhin stehen wir bei Zertifizierungsprozessen der Industriebetriebe beratend zur Seite.

Seit mehr als eineinhalb Jahren befinden wir uns im Aufbau und der Entwicklung von „wind4factory PPA“.  Der Auslöser für diese Innovation ist, dass Industriebetriebe heute nicht mehr nur auf eine kostenoptimierte Energiebilanz achten. Dagegen rückt die Frage nach einer klimaschonenden Produktion immer stärker in den Fokus. Das ist nicht zuletzt eine Forderung, die der Markt stellt.

Hinzu kommt, dass ein Teil unserer Mitarbeiter, wie ich selbst, aus der Windbranche kommt und die spezifischen Herausforderungen und Erwartungen auf der Seite der Windkraftbetreiber kennt.

Industrie Fabrik Energie PPA 

In welcher Form profitieren die beiden Kundengruppen genau von Ihrem Produkt?

ERN versteht sich als Intermediär zwischen Industrie- und Windenergie und ist zur Zeit der einzige Industriedienstleister in Deutschland, der auch Kompetenzen in im Bereich Windenergie mitbringt. Wir haben Zugang zu beiden Kundengruppen und kennen deren Bedürfnisse ganz genau. 

Beide von ihnen möchten Verlässlichkeit: Der Industriebetrieb möchte einerseits, dass seine Energie nachhaltig bereitgestellt wird, um seine CO2-Bilanz zu verbessern. Andererseits möchte er sich auch auf stabile Energiepreise verlassen können, die idealerweise eine Energiekosteneinsparung bedeuten. Das klingt zunächst nach einem Widerspruch, doch wir kennen viele Unternehmen, die sich Nachhaltigkeitsziele gesetzt und Strategien dafür ausgearbeitet haben. 

Demgegenüber steht der Windparkbetreiber, der eine sichere, langfristige Vermarktung für seinen Windstrom zu einem für ihn auskömmlichen Festpreis sucht. 
Unser Produkt „wind4factory PPA“ bringt beide Partner zusammen. Wir gleichen unsere Datenbank von Industriekunden mit dem spezifischen Bedarf des Windparkbetreibers ab und ermitteln den optimalen Partner für ihn. War das Matching erfolgreich und die Partner kommen zusammen, kümmern wir uns um die Einbindung des Windstroms in den Industriebetrieb, sorgen für die Beschaffung des restlichen im Industriebetrieb benötigten Stroms und vermarkten bei Bedarf überschüssigen Windstrom an der Strombörse.

 

Das klingt nach einer Win-Win-Situation

Und das ist es auch. Da der Industriekunde günstige Energie aus bereits bestehenden Windenergieanlagen nutzt, kann er seine Nachhaltigkeits- und CO2-Bilanz deutlich verbessern. Auf der anderen Seite kann der Windparkbetreiber mit dem langfristigen Festpreis den Fortbestand seines Windparks sicherstellen – unabhängig davon, wie kurz- oder mittelfristig es an der Strombörse mit dem Preis auf und ab geht. Wir von ERN befinden uns da genau in der Mitte und machen die beteiligten Partner aus Industrie und Windbrache zu Innovatoren, zu „First-Movern“, wie es so schön heißt.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Fazit: Windparkbetreiber müssen sich für einen wirtschaftlichen Fortbestand bis zum 31.12.2020 nach Vermarktungslösungen umschauen, wenn die ersten Windenergieanlagen aus der garantierten EEG-Vergütung fallen. Ansonsten bliebe lediglich der Rückbau als Ultima Ratio. Eine Alternative zum Repowering oder der Vermarktung des Windstroms an der volatilen Strombörse bieten sogenannte PPAs: „Power Purchase Agreements“.

Tatsächlich sind diese PPAs keine brandneue Erfindung der Energiewirtschaft. Sogar große Industrie- und Technologiegiganten wie Apple, Facebook, Google oder die Daimler AG greifen in ihrem Energieportfolio auf PPAs zurück. Denn sie bieten ihnen ein Plus für die Nachhaltigkeitsbilanz sowie einen Festpreisbestandteil zu ihrer Spotmarkt- bzw. Tranchenbeschaffung. Der Windparkbetreiber kommt in Genuss einer Abnahmegarantie zu einem festgelegten Preis. Damit sind bei PPAs die Industriekunden und die Betreiber eines Windparks die Hauptakteure. 

Ihr Windpark wurde im Jahr 2000 oder wenig später in Betrieb genommen? Sie haben sich noch nicht festgelegt oder benötigen Unterstützung bei der Entscheidung, was mit Ihrem Windpark nach 2020 geschehen soll? Ob Repowering, Rückbau oder Weiterbetrieb – es kommt immer ganz auf den jeweiligen Standort an, deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich beraten und Möglichkeiten finden, den Fortbestand Ihres Windparks nach dem EEG-Vergütungszeitraum wirtschaftlich sinnvoll zu realisieren. PPAs kommen dabei auch für Sie potenziell in Frage.

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