weiterbetrieb von windkraftanlagen – die ausgangssituation in deutschland weiterbetrieb ...
Üblicherweise ist die Entwurfslebensdauer einer Windkraftanlage gemäß der geltenden Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) mit 20 Jahren angesetzt und nach genau dieser richtet sich auch ihre Betriebszeit. Was geschieht jedoch danach und wie sieht die Ausgangssituation für einen Weiterbetrieb von Windkraftanlagen in Deutschland aus? Halten wir zunächst fest, dass Windkraftanlagen rechtlich gesehen als Bauwerke gelten. Für einen Weiterbetrieb müssen Betreiber jedoch noch vor Ablauf der Entwurfslebensdauer nachweisen können, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – unabhängige Gutachter und Sachverständige bewerten die Standsicherheit der Windkraftanlage und noch viele andere Faktoren unter Anwendung analytischer und praktischer Prüfmethoden.
Weiterbetrieb als Alternative zu Repowering und Demontage
Tatsächlich gibt es viel Potenzial für den Weiterbetrieb von Windkraftanlagen, das sich ausschöpfen lässt: Im Jahre 2016 haben mehr als 7.000 Windkraftanlagen ein Alter zwischen 15 und 20 Jahren erreicht. 2019 sind es gar über 10.000 Anlagen. Nun könnte man meinen, dass viel eher das Repowering lohnenswerter sei, indem man die älteren Modelle durch neue und deutlich leistungsfähigere ersetzt. Ob diese Variante lukrativer ist, hängt vom Einzelfall ab, doch auch ist nicht immer ein Repowering onhe Weiteres möglich: Einige der damals Windkraftanlagen befinden außerhalb der Vorrangflächen, die derzeit festgelegt sind. Neue Anlagen dürfen dort nicht mehr errichtet werden. Als Betreiber steht man dann also vor der Wahl, ob man die Windkraftanlagen abbauen lassen möchte oder auf den Weiterbetrieb nach 20 Jahren setzt – eine interessante Option, wenn die Anlage während ihrer Laufzeit gut gewartet wurde und sich in einem guten Zustand befindet.
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Was ist mit der EEG-Förderung?
Nach 2020 läuft die EEG-Förderung für Windkraftanlagen aus und das gilt auch für Windkraftanlagen, die weiterbetrieben werden. Für all die Anlagen, die vor dem 1. April 2000, also vor Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetz 2000 (EEG 2000) errichtet wurden, ist allein dieses Datum maßgeblich. Das heißt also, dass Betreiber von im Jahre 1996 gebauten Windkraftanlagen, deren Betriebszeit 2016 endet, bei einem Weiterbetrieb noch bis Ablauf des Jahres 2020 EEG-Förderung erhalten und auf kalkulierbare Erträge aus der Windstromerzeugung zählen können. Ebenfalls interessant: Viele Anlagen der älteren Generation werden für ihre robuste Bauweise geschätzt. In der Vergangenheit waren die Materialprüfmethoden technologisch noch nicht derart ausgefeilt wie heute, sodass die Hersteller mehr Großzügigkeit im Materialeinsatz walten ließen – zum Vorteil der zu erwartenden Restlaufzeit.
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