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Weshalb sich der Weiterbetrieb von Windkraftanlagen lohnt

27.04.2016

Die Ausgangssituation, die sich in Deutschland für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 20 Jahren anbietet, ist durchaus attraktiv. Welche Gründe können einen Anlagen- oder Windparkbetreiber jedoch dazu bewegen, sich gegen die Demontage oder das Repowering zu entscheiden und was macht die Laufzeitverlängerung so interessant?  

 

Die Standortbedingungen und der fehlende Repowering-Bonus

Für den Bau von neuen Windenergieanlagen gelten heute deutlich strengere Kriterien als es in der Vergangenheit der Fall war. Hierbei wären zum Beispiel die Abstandsregelungen zu Wohnbebauungen oder Naturschutzgebieten, Schallbegrenzungen sowie auch Begrenzungen in puncto Höhe und Schall zu erwähnen. Plant man nun, alte Windkraftanlagen im Repowering durch neue, größere und leistungsstärkere zu ersetzen, können diese Regelungen und Begrenzungen schnell überschritten werden. Kurzum: Wo das Repowering nicht möglich ist, verbleiben nur noch der Abbau oder der Weiterbetrieb als Alternative, nicht zuletzt auch aufgrund des Bestandsschutzes, der für alte Windenergieanlagen gilt. Apropos Repowering: Seit 2009 kamen Anlagenbetreiber, die ihre alten Altanlagen gegen neue austauschten, in den Genuss eines Repowering-Bonus von 0,5 Cent pro Kilowattstunde – allerdings nur bis zur Streichung durch die Bundesregierung Ende 2014. Der Wegfall dieser Vergütung macht den Weiterbetrieb ebenfalls zunehmend attraktiver.             

[[WIZARD:weiterbetrieb]]

„Never change a winning team“

Warum einen Windenergie-Standort aufgeben, wenn sich dieser bislang als sehr lukrativ erwiesen hat? Wer hier als Anlagen- oder Windparkbetreiber in die Verlängerung geht, kann noch über viele Jahre hinweg mit kalkulierbarer Perspektive hohe Erträge einfahren. Umgekehrt gibt es Windenergieanlagen, die erst nach langer Laufzeit – zum Teil erst nach 15 Jahren – abgeschrieben sind und ihr wirtschaftliches Potenzial erst spät ausschöpfen. In einem solchen Fall sollte erst recht über einen Weiterbetrieb nachgedacht werden, allerdings nicht zu lang: Der EEG-Vergütungszeitraum endet am 31. Dezember 2020. Technisch sind Windenergieanlagen dann noch längst nicht am Ende ihrer Karriere angelangt. Oftmals stellt sich bei Gutachten im Rahmen der zum Weiterbetrieb erforderlichen Nachweisverfahren nämlich heraus, dass viele Anlagen noch über bauart-, betriebs- und wartungsbedingte Reserven verfügen. 

Fazit: Sind die Voraussetzungen erfüllt, macht ein Weiterbetrieb nach 20 Jahren Laufzeit Sinn. Denn trotz aller emotionaler Bindung, die manch ein Betreiber gegenüber seiner Windenergieanlage oder seinem Windpark verspüren mag, muss sich ein Weiterbetrieb auch wirtschaftlich lohnen.

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