Durch die Erhöhung der installierten Leistung können die verfügbaren Windkraft-Standorte dank
Repowering-Maßnahmen optimal ausgenutzt werden. Dabei weichen ältere Windenergieanlagen mit geringer Leistung
moderneren und wesentlich
leistungsstärkeren Turbinen.
Im vergangenen Jahr konnten auf diese Weise 116 Anlagen mit 55 Megawatt gemeinsamer Leistung durch gerade einmal 80 neue Windräder mit einer Gesamtleistung von 183 Megawatt ausgetauscht werden. Dies entspricht den Erwartungen des Bundesverbandes Windenergie zum Anstieg der durchschnittlichen installierten
Nennleistung je Anlage von 1,2 Megawatt auf zwischen 3 und 6 Megawatt.
Voraussetzungen für Repowering-Maßnahmen
Windenergieanlagen, die für Repowering-Maßnahmen in Frage kommen, müssen nach dem Willen des Gesetzgebers
mindestens zehn Jahre alt sein. Die neue Anlage muss dabei mindestens doppelt so leistungsfähig sein, wie die zu ersetzende Windturbine bringen. Das Fünffache der Leistung darf jedoch nicht überschritten werden. Bis zur diesjährigen Novellierung des EEG musste eine neue Anlage mindestens die dreifache Leistung erbringen. Die modernen Anlagen müssen außerdem im gleichen oder benachbarten Landkreis errichtet werden.
Genehmigungsrechtliche Kriterien
Als Stolpersteine erweisen sich jedoch oftmals genehmigungsrechtliche Restriktionen, insbesondere
Höhenbegrenzungen und
Abstandsregelungen. Vielerorts legten die Landkreise die Höhenbegrenzung auf 100 Meter fest, jedoch erreichen moderne Onshore-Windenergieanlagen mittlerweile Gesamthöhen von bis zu 140 Metern. Überschreitet die Höhe der Anlagen 100 Meter, müssen aufgrund des Flugverkehrs
spezielle Lichter an ihnen angebracht werden. Dadurch fühlen sich jedoch viele Anwohner gestört.
Um das Repowering-Potenzial hierzulande bestmöglichst auszunutzen, müssen flexible und sachlich begründete bundesgesetzliche Regelungen des Immissionsschutzes die Schaffung von klaren Richtlinien ermöglichen.