Windenergie.Macher HUB - Werde Teil des digitalen Ökosystems!
wind-turbine.com
Suchauftrag
wind-turbineMatch
Mit uns finden Sie den passenden Anbieter!
Erstellen Sie eine Anfrage und wir vermitteln Ihnen kostenfrei relevante Anbieter.

Welche Voraussetzungen müssen für das Repowering erfüllt sein?

24.01.2017

Mit Repowering-Maßnahmen verfolgen Windenergieanlagen-Betreiber das Ziel, bestehende Standorte zu optimieren, indem sie vergleichsweise veraltete Anlagen durch neue, effizientere ersetzen lassen. Dies kann sich in vielen Fällen bereits viele Jahre vor der angesetzten Betriebslebensdauer lohnen, denn die Entwicklung der Anlagentechnologien ist in den letzten Jahren rasant vorangeschritten. Doch welche Voraussetzungen müssen zunächst erfüllt sein, um ein Repowering-Projekt erfolgreich durchführen zu können?

Gleicher Aufwand, gleiche Voraussetzungen 

Es sind zahlreiche Vorteile, die das Repowering im Bereich Windenergie vereint: Mehr Erträge an bewährten Standorten, weniger Windenergieanlagen bei gleicher oder höherer Leistung– eine optische und physische Entlastung für Natur und Landschaft also. Ein aktuelles Beispiel dafür findet sich unter anderem in Schleswig-Holstein. 2017 ersetzt der dänische Branchenprimus Vestas im Bürgerwindpark Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog in Nordfriesland 13 Anlagen des Typs V80-2MW aus dem Jahre 2009 durch neun V117 mit 3.45 MW Nennleistung. Vor allem aber hat das Repowering hier, wo im Jahre 1991 Deutschlands erster Bürgerwindpark eigeweiht wurde, bereits seit 2004 Tradition.

Die Tatsache, dass an einem bestimmten Standort Windenergieanlagen schon seit Jahren erfolgreiche Dienste verrichten, ist jedoch noch kein Garant dafür, dass pauschal auch ein Repowering möglich ist. „Grundsätzlich gelten für ein Repowering-Projekt zunächst die gleichen Voraussetzungen, als wenn Sie ein gänzlich neues Projekt auf der grünen Wiese planen.“, erklärt Jens Kück, Head of Repowering bei Vestas. Dies sind zunächst Aspekte, wie zum Beispiel

 
  • Flächenausweisung
  • Gutachten und die Erfüllung bestimmter Auflagen
  • Einholen von Baugenehmigungen
Doch speziell bei Repowering-Projekten kommen laut Jens Kück noch zwei weitere Punkte hinzu: „Die Kredite für die Anlagen sollten bereits abbezahlt sein, damit die Eigentümer wirklich frei in ihrer Entscheidungsfindung sind.“ Als zweiten Punkt nennt der Repowering-Leiter die Akzeptanz, die es sowohl bei den Alteigentümern als auch bei der lokalen Bevölkerung geben muss. Nicht nur der Arbeitsaufwand gleicht bei der Durchführung des Repowerings dem der Neuerrichtung, sondern auch die Voraussetzungen. Zu alledem gilt es auch, den Rückbau der Altanlagen rechtzeitig in die Wege zu leiten und optimalerweise einen Abnehmer für sie zu finden.

 

Baurecht, Immissionsschutzrecht & Co 

Im Idealfall können beim Repowering die neuen Windenergieanlagen auch an jenen Standorten errichtet werden, an welchen die alten Modelle weichen sollen. Es ist allerdings nicht immer garantiert, dass dies möglich ist, denn im Laufe der Zeit können sich Regelungen ändern und so für Konfliktpotenzial sorgen – etwa durch die Nähe zu Vogelschutzgebieten oder aber durch neue Abstandsregelungen sowie überschrittene Höhenbegrenzungen durch Neuanlagen mit über 100 Metern Höhe.

Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind in den Bauordnungen der Länder aufgeführt. Zwar gleichen Sie sich inhaltlich in vielen Punkten, die Unterschiede können von Bundesland zu Bundesland mitunter sehr groß sein. Zwei wesentliche Vorgaben, nämlich die Abstandsregelungen sowie die Anforderungen an die Standsicherheit der Anlage, sind jedoch überall von Bedeutung. Dadurch, dass größere und leistungsstärkere Windenergieanlagen installiert werden sollen, werden diesen auch hinsichtlich ihrer Standsicherheit mehr abverlangt. Auch die Abstandsflächen vergrößern sich mit der Leistung der Anlage und müssen neu gesichert werden. Damit repowert werden kann, müssen gegebenenfalls weitere beziehungsweise neue Flächen ausgewiesen oder gegebenenfalls vorhandene Gebietsausweisungen aufgehoben oder erweitert werden. Im Rahmen von Repowering-Projekten kommt zudem das vollständige Genehmigungsverfahren nach  § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Tragen. Hier heißt es in § 5 Abs. 1
 
(1) „Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt
1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können;“

Anlagen im Repowering werden wie Neuerrichtungen und damit auch genehmigungsrechtlich wie solche behandelt. Bestehende Genehmigungen können mit der Demontage der alten Windenergieanlagen und der Installation neuer Modelle nicht übernommen werden. Die Antragsteller müssen also auch neue Gutachten ausstellen lassen und vorlegen –angefangen bei Gutachten zur Schallentwicklung und zum Schattenwurf über Auswirkungen auf das Landschaftsbild bis hin zu ökologischen und naturschutzrechtlichen Einflüssen. Kurzgesagt: Die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen bei jeder Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen erfüllt werden – auch bei Repowering-Projekten. 
 
Aufbau einer Windenergieanlage
Bevor es mit den Repowering-Arbeiten losgehen kann, müssen zahlreiche Gutachten und Genehmigungen vorliegen 
Geänderte immissionsrechtliche Umstände müssen jedoch nicht immer ein Nachteil sein. Nicht selten konnten nämlich in den 1990er Jahren aufgrund unklarer Rahmenbedingungen noch Anlagen errichtet werden, die heute etwa in puncto Lärmimmission nicht genehmigungsfähig wären. Diese würden letztlich wesentlich leiseren Modellen weichen. Durch das Repowering lassen sich somit auch Planungsfehler aus der Vergangenheit wieder ausbessern und die Akzeptanz in der Bevölkerung dahingehend erhöhen. Wer als Betreiber hierbei sowohl zeitlich als auch fachlich größtmögliche Entlastung bei der Planung und beim Einholen von Genehmigungen und Gutachten sucht, sollte sich dabei von erfahrenen Repowering-Spezialisten unterstützen lassen.
 

Das Thema Akzeptanz

Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, das Projekt technisch und rechtlich einwandfrei geplant, so ist bereits eine Menge getan. Doch diese Punkte allein sind noch kein Garant dafür, dass das Repowering-Vorhaben auch erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Thema Akzeptanz ist nämlich auch beim Repowering ein enorm wichtiger Aspekt und trotz aller Vorteile längst nicht selbstverständlich. Es sind oftmals viele Akteure in ein Repowering-Projekt involviert, angefangen bei den Alteigentümern oder Gesellschaftern bis hin zu den Anwohnern eines Windparks. „Alle Alteigentümer müssen dem Repowering auch zustimmen“, erklärt Jens Kück. Die Interessen aller Beteiligten können sehr gegensätzlich sein, sodass in solchen Fällen Kompromisse beziehungsweise Ausgleiche gefunden werden müssen.
 
Zudem ist es wichtig, von Beginn an Transparenz zu schaffen sowie die Bedenken von Anwohnern ernst zu nehmen und darüber offen zu sprechen. Auf der anderen Seite mindert Aufklärung die Sorgen und Ängste, denn nicht alle Bürger sind auf dem neuesten Stand der Anlagentechnik: Nicht-reflektierende Lacke vermeiden etwa den befürchteten „Disko-Effekt“, zudem werden Schallimmissionen durch aerodynamisch optimierte und verstellbare Rotorblätter erheblich reduziert. Kommunikation und Transparenz ist für alle Seiten angenehmer, als wenn jede von ihnen versucht, ihr eigenes Recht gerichtlich durchzusetzen. Erfahrungsgemäß gehen nämlich die Vorbehalte gegen die Windenergienutzung in der näheren Umgebung von Windparks spürbar zurück, wenn alle Unklarheiten beiseite geschafft werden.
 
Fazit: Kein Repowering-Projekt gleicht dem anderen, doch die Voraussetzungen sind stets dieselben wie bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen. Neue Technologien und größere Anlagenhöhen schaffen neue Voraussetzungen – daher ist nicht nur zu prüfen, ob geforderte Auflagen auch eingehalten werden können, es sind auch neue Gutachten und Genehmigungen nötig. Für den Repowering-Fall an sich sollte außerdem gewährleistet sein, das die zu ersetzenden Anlagen abbezahlt sind und alle Akteure, die in das Vorhaben eingebunden sind, das solche auch akzeptieren. Um all diese Punkte auf der langen Liste der Repowering-Voraussetzungen positiv abhaken zu können, sollte auf die professionelle Unterstützung von Unternehmen zurückgegriffen werden, die auf diesem Feld bereits viel Erfahrung und zahlreiche Referenzen vorweisen können.