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Immer mehr im Fokus: Ü-20-Windenergieanlagen

14.05.2018

Enercon wird ab Juli mit einem eigenen Angebot für die Windenergieanlagen auf den Markt kommen, die ab Anfang 2021 nach mindestens 20-jähriger Laufzeit keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr erhalten. Diese Ankündigung machte Deutschlands führender Windturbinenhersteller jüngst auf der Hannover Messe. „Das Angebot richtet sich nicht nur an Windmüller, die Enercon-Anlagen betreiben, sondern umfasst auch Fremdanlagen“, betonte Unternehmenssprecher Felix Rehwald. Nach eigener Statistik läuft ab Ende 2020 für mehr als 2 000 Enercon-Windturbinen, die derzeit in Betrieb sind, die EEG-Vergütung aus.

Enercon bringt ein eigenes Angebot für Ü20-WKA heraus

Das Enercon-Angebot, im Marketing-Deutsch EEK20+ genannt, umfasst drei Bausteine: Das Repowering, den Weiterbetrieb und den Verkauf. „An den Standorten, wo es planungsrechtlich möglich ist und wirtschaftlich Sinn macht, wollen wir den interessierten Betreibern ein Repowering anbieten, sprich den Austausch ihrer Altanlage gegen eine moderne, effizientere Windturbine“, sagt Uwe Behrens, der als Geschäftsführer des 100-prozentigen Enercon-Tochterunternehmens Quadra Energy das EEK20+Angebot betreut. 

Für den Weiterbetrieb bietet Enercon nicht nur eine technische Analyse der Altanlage und gegebenenfalls eine Reparatur an, sondern auch eine Vermarktung der Strommengen. „Die technische Voraussetzung dafür, dass wir die Anlage für die Fernsteuerbarkeit umrüsten“, so Behrens. Die Altanlagen werden, so seine Ankündigung, „wohl meist nur bedarfsgerecht betrieben, das heißt immer nur dann, wenn sich an der Börse auch Einnahmen erzielen lassen.“ Unabhängig von dem Börsenstromhandel werde Quadra Energy auch versuchen, neben Eigenversorgungskonzepten alternative Vermarktungswege für den Strom aus den Ü20-Anlagen zu suchen. „Das reicht von der Direktbelieferung von industriellen Industriekunden bis hin zum Einsatz bei der Sektorkopplung.“ Die Lieferverträge können nach Behrens Worten auch auf Basis von sogenannten Power Purchase Agreements (PPA) gestaltet werden: „Es gibt da keinen Standardweg, sondern wir werden für jeden Kunden eine individuelle Lösung finden.“

Neben Repowering und Weiterbetrieb bietet Enercon den Altanlagenbesitzern auch den Kauf ihres Windrades an. Den gleichen Weg haben vor wenigen Wochen die Stadtwerke München eingeschlagen: Mit dem eigenes gegründeten Tochterunternehmen Hanse Windkraft hat Deutschlands größtes Stadtwerk begonnen, kleinere, ältere Windparks zu übernehmen.

Ü20 ohne Förderung: Abbauen oder weiter betreiben?

Das jüngste Enercon-Angebot oder die Gründung von Hanse Windkraft zeigen, dass das Thema „Ü-20-Windturbinen“ langsam Fahrt aufnimmt. Was nicht von ungefähr kommt: Nach vorliegenden Studien fallen bis Mitte der 2025er Jahre Tausende von Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen rund 16000 MW aus der EEG-Vergütung. Das ist etwa ein Drittel des heutigen Anlagenbestandes hierzulande.

Was den Präsidenten des Bundesverbandes Windenergie, Hermann Albers, alarmiert: „Wenn die neue Bundesregierung nicht den bisherigen Ausbaudeckel für den Windkraftausbau anhebt und es wirklich zu einer massenhaften Zahl von Stilllegungen kommt, kann unter dem Strich der wirkliche Zubau marginalisiert werden.“ Das werde negative Auswirkungen auf die Energiewende und das Erreichen der nationalen Zwischenziele für den Klimaschutz bis 2030 haben.

Für die sich abzeichnende Post-EEG-Phase in der Windbranche bringt sich nicht nur Enercon in Position. Ende März kündigten die Stadtwerke München an, ab sofort kleinere, ältere Windparks zu kaufen, die demnächst ohne EEG-Vergütungsanspruch sind. „Wir wissen, dass von einigen Pionieren eine Reihe ohne feste EEG-Vergütung nicht weitermachen will“, sagt Christoph Dany, Geschäftsführer des neuen, eigens gegründeten Tochterunternehmens Hanse Windkraft. Die Anlagen nicht weiterzubetreiben und abzubauen hält Dany für den „komplett“ falschen Weg: „Für das Erreichen der Energiewende - und der nationalen Klimaziele - ist es notwendig, viele von diesen Altanlagen weiterzubetreiben.“

Als erster Energieversorger hat die EWE AG bereits auf der letztjährigen Husumer Windmesse sogar ein finanzielles Angebot für die Post-EEG-Windturbinen gemacht: Bei einer Kooperation ist für die Altanlagenbetreiber eine Grundvergütung von 2,2 Cent/kWh vorgesehen. Sollte der Börsenpreis höher liegen, werden die zusätzlichen Einnahmen im Verhältnis 70:30 zwischen Betreiber und EWE geteilt.

Power-Purchase-Agreements als Mittel zum Weiterbetrieb

Bei Greenpeace Energy haben die Verhandlungen für den ersten Power Purchase Agreement (PPA)-Vertrag mit einem Windparkbetreiber für die Zeit ab 2021 begonnen: „Preislich wollen wir etwas mehr als die Gestehungskosten bieten“, lässt Marcel Keiffenheim, der die Abteilung Energiepolitik leitet, durchblicken, „sollten die Strompreise steigen, profitiert auch unser Vertragspartner davon.“ Für ihn werden sich PPA, sprich direkte Stromlieferungsverträge zwischen Windstromerzeugern und Kunden, zu einem probaten Mitteln entwickelt, um vielen Altanlagen den Weiterbetrieb zu sichern.

Die entscheidende Frage, wie viele der Altanlagen künftig weiter am Netz bleiben, hängt vor allem von der Entwicklung des Börsenstrompreises ab. In Windkreisen wird derzeit mit Betriebskosten - Pacht, Wartung und Versicherung - für die Altanlagen zwischen 3 und 5 Cent pro kWh gerechnet. Technologisch kann das Gros der Altanlagen noch wesentlich länger laufen als die 20-jährige EEG-Vergütungszeit. Deshalb sagt Quadra Energy-Geschäftsführer Behrens: „Wenn es technisch möglich ist, macht es Sinn, viele dieser Anlagen weiter zu betreiben.“