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Die größten Risiken für Windenergieanlagen - Teil 1

08.03.2017

Ende 2016 stehen in Deutschland mehr als 27.000 Windenergieanlagen. Die nächste runde Marke ist zum Greifen nah. Doch jeder dieser Anlagen, ganz gleich ob neu, alt oder gar noch in der Planungsphase, drohen Risiken – Risiken, mit denen Windenergieanlagen- oder Windpark-Betreiber in jeder Phase umzugehen wissen müssen. Welche dies sind und mit welchen Versicherungen sich diese abdecken lassen, erfahren Sie im ersten Teil der Artikelreihe in unserem Magazin.


Risiko 1: Der Transport

Um die Hauptkomponenten einer Windenergieanlage, das heißt Turmteile, Gondel und Rotorblätter, an den geplanten Standort zu befördern, braucht es Schwerlasttransporter. Ein solcher Schwertransport birgt seine ganz eigenen Herausforderungen, denn selten verläuft er auf direktem Weg von A nach B. Bei einigen starken Steigungen oder bei Gefälle etwa kann es nötig werden, den Schwerlast-Lkw anzuschieben oder zu ziehen.
 
Vor allem der Transport der Rotorblätter als längste Teile erweist sich in engen Kurvenradien und schwierig zu passierenden Straßenabschnitten als große Herausforderung. Menschliches Versagen oder schlichtweg Ungeschicklichkeit ist hier nicht ausgeschlossen: Eckt der Schwertransport beispielsweise an ein Gebäude an, bleibt es oft nicht nur beim Schaden am Rotorflügel. Auch wenn der Tieflader, welcher mit Turmteilen beladen ist, von der Straße abkommt oder kippt, kann sowohl die zeitliche Verzögerung als auch der Sachschaden sehr groß sein.
 
Natürlich müssen auch Komponenten, die im Rahmen von Repowering-Maßnahmen demontiert wurden, sicher an ihren Bestimmungsort gelangen. Das gilt vor allem dann, wenn die gebrauchten Windenergieanlagen nicht verschrottet, sondern wieder aufgebaut werden sollen.
 
Die Lösung: Eine Transportversicherung. Denn ganz gleich ob vor dem Aufbau oder nach der Demontage deckt sie die Risiken ab, die während der Beförderung von Windenergieanlagen oder auch bei transportbedingter Zwischenlagerung und 
-aufenthalten bestehen. 
 

Risiko 2: Die Montage

Nach dem Transport der Anlagenteile an den vorgesehenen Standort werden diese schnellstmöglich abgeladen und in der Regel beginnt direkt danach auch der Aufbau der Windenergieanlage. Ganz gleich, wie die Montagebedingungen vor Ort auch sein mögen – sehr große Teile von enormem Gewicht müssen millimetergenau manövriert und positioniert werden. Unnötig zu erwähnen, dass bei dem Einsatz von Kränen und dem Hantieren mit derlei großen Komponenten auch Fehler und Risiken drohen: Angefangen bei schwierigen Wetterbedingungen wie starken Winden oder Regenfällen bis hin zu unvorsichtigem Handling mit den Anlagenteilen.

Eine falsche Bewegung mit dem Kran, eine ungünstige Gewichtsverlagerung, eine lockere Halterung oder ein gerissenes Kranseil können verheerende Folgen haben. Richtet ein solcher Unfall zusätzlich einen Umweltschaden an – beispielsweise durch auslaufendes Öl, das ins Erdreich gelangt – wird der finanzielle Schaden für den Betreiber noch größer.
 
Glücklicherweise wurde bei diesem Kranunfall (ab 0:46) niemand verletzt  
Die Lösung: Eine Montageversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Abladen am Versicherungsort und besteht für sämtliche unvorhergesehen Beschädigungen und Zerstörungen, die bei der Errichtung der Windenergieanlage eintreten können – es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Zudem sind alle Lieferungen und Leistungen zur Errichtung der Windenergieanlage versichert. Bei Abnahme der Anlage endet die Montageversicherung. Eine Erweiterung um eine Umweltschadenversicherung kann für den Anlagenbeitreiber ebenso sinnvoll sein.
 

Risiko 3: Naturgewalten

Die Entwurfslebensdauer einer Windenergieanlage ist auf 20 Jahre ausgelegt. Während dieser Zeit, in der sie möglichst zuverlässig und mit höchstmöglicher Verfügbarkeit Windstrom erzeugen soll, ist sie permanent den Einflüssen ihrer Umwelt ausgesetzt.
 

Stürme und Hochwasser

So kann etwa der Wind als Naturgewalt Freund und Feind zugleich sein. Natürlich freuen sich Betreiber über ein hohes, stabiles Windaufkommen am Standort und auch verfügen Windenergieanlagen über Sicherheitsreserven und -vorkehrungen wie eine Abschalt-Automatik oder Rotorblattverstellung. Derlei Einrichtungen bieten jedoch nur dann ausreichend Schutz vor Stürmen und extremen Belastungen, wenn Sie auch voll funktionstüchtig sind. 
Typische Schäden sind beispielsweise von Risse, Brüche oder Delaminationen am Rotorblatt. Doch die Extremwindbelastung kann in Kombination mit Unwuchten, Schwingungen oder Materialfehlern an den Bauteilen einer Anlage sogar zu einer Havarie führen: Von abgerissenen Rotorblättern bis hin zum Abknicken des Turmes und damit zur kompletten Zerstörung der Anlage. Stürme sind jedoch nicht das einzige Wetterrisiko, das einer Windenergieanlage droht. So kann ihr Fundament durch Hochwasser oder Fluten stark in Mitleidenschaft gezogen werden, was sowohl die Standsicherheit gefährdet als auch umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erfordern.
 

Blitzschlag

Wesentlich häufiger trifft es eine Windenergieanlage buchstäblich aufgrund ihrer exponierten Lage und Höhe – sie ist ein leichtes Ziel für Blitzeinschläge. Ein Blitzschutz sorgt dafür, dass der hohe Blitzstrom von den Rotorblättern oder der Gondel entlang des Turmes ins Erdreich abgeleitet wird. Im Inneren der Anlage schützen Überspannungsschutzgeräte und ein Potenzialausgleichssystem die elektrischen und elektronischen Einrichtungen.
Dennoch kann es vorkommen, dass der Blitzstrom nicht planmäßig ins das Erdreich abgeleitet wird, sondern sich den Weg durch den Triebstrang bahnt. Auf diese Weise können Teile wie Hauptlager, Getriebe Kupplung, Generator und weitere in Mitleidenschaft gezogen oder gar zerstört werden. Schlägt ein Blitz in ein Rotorblatt ein, kann es im schlimmsten Fall so stark beschädigt werden, dass Teile davon abstürzen und diese somit eine Gefahr für die Umgebung darstellen – eine von vielen Gefahren, für die der Betreiber dann haftet.
 
Denn zu alledem steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Anlage nach einem Blitzschlag in Brand gerät. Da Windkraftanlagen in der Regel über keine standardmäßig installierte Feuerlöscheinrichtung verfügen, bleibt der Feuerwehr meist nicht viel mehr übrig, als das Umfeld zu sichern und so lange zuzusehen, bis der Brand von selbst erloschen ist. Vorausgesetzt, die sie trifft rechtzeitig ein. Bis dahin kann das Feuer längst auf umliegende Waldgebiete übergegriffen und großflächige Zerstörungen angerichtet haben. 

Vereisung

Das andere Extrem, das Windenergieanlagen zu schaffen machen kann sind tiefe Temperaturen: Sowohl in kalten Klimaregionen als auch ab einer bestimmten Höhe können die Rotorblätter vereisen. Derlei Eisablagerungen können sich je nach Ausprägung negativ auf aerodynamischen Eigenschaften der Anlage auswirken. Mit ihrem Gewicht stellen sie statische und dynamische Lasten dar, deren Folge Funktionsstörungen oder mechanische Überlastung sein können. Bei ungleichmäßiger Rotorblattvereisung besteht außerdem die Gefahr der Entstehung von Schwingungen und Vibrationen während des Betriebs, die eine Notabschaltung erforderlich machen.

Vereiste Messgeräte, die zur Steuerung der der Windenergieanlage dienen, liefern aufgrund von verfälschte Messwerte an die Betriebsführung. Insofern beeinträchtigen starke Vereisungen also auch die planmäßige Funktion einer Windenergieanlage und damit auch ihre Produktivität und Verfügbarkeit. Abgesehen von den Auswirkungen für das Windrad ist Eisbildung an Rotorblättern auch eine Gefahr für die Umgebung – Stichwort: Eiswurf.

Das Risiko ist zwar durch entsprechende Standortplanung in gewissem Maße kalkulierbar, doch wenn der Anlagenbetreiber diese nicht entsprechend abdeckt ist, haftet er in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Immer mehr Windenergieanlagen verfügen daher auch über Rotorblattenteisungssysteme, die nicht nur die Gefahren mindern, sondern dank höherer Verfügbarkeit auch den Ertrag deutlich verbessern.

Die Lösung: Für Schäden, die an Windenergieanlagen durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Vereisung entstehen, springt eine Maschinenversicherung ein. In einer solchen kann außerdem auch die Peripherie des Windparks, zum Beispiel die Verkabelung, mit eingeschlossen sein. Schäden in der Umgebung, die etwa durch herabfallende Teile oder durch Feuer verursacht werden, sind hingegen durch eine Betreiberhaftpflicht abgedeckt. Mit ihr schützen sich Betreiber vor Schadenersatzansprüchen Dritter, etwa des Feuerversicherers der oder des Geschädigten.

 

Im nächsten Teil dieser Artikelserie erwarten Sie weitere Beispiele zu Risiken für und durch Windenergieanlagen und wie Betreiber ihre Windräder versichern lassen können. Lesen Sie die Fortsetzung hier auf wind-turbine.com! Tipp: Das Magazin SonneWind&Wärme hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt und liefert in seinem Artikel "Kampf um Prämie und Risiko" viele interessante Einblicke in die Versicherungsbranche. 

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