Lichtverschmutzung ist vor allem in urbanen Gebieten und Ballungsräumen stark ausgeprägt. Aber auch ...
Lichtverschmutzung ist vor allem in urbanen Gebieten und Ballungsräumen stark ausgeprägt. Aber auch in ländlichen Regionen bleibt die Bevölkerung nicht von künstlicher Beleuchtung verschont. Ein häufiger Kritikpunkt sind dabei die blinkenden Signale von Windenergieanlagen. Diese Signale sind nötig, um Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge vor Hindernissen zu warnen. Doch stellt sich die Frage: Müssen die Lichter ständig blinken, auch wenn kaum oder gar kein Flugverkehr stattfindet? Die Antwort lautet: Nein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, mit einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein.
BNK: Schluss mit sinnlosem
Blinken
Die
Bedarfsgesteuerte oder Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, kurz BNK, sorgt
dafür, dass die Lichter von Windenergieanlagen nur dann blinken, wenn ein
Flugobjekt tatsächlich in der Nähe ist. Dabei erfassen die Systeme die Position
und Route von Luftfahrzeugen. Während frühere BNK-Systeme auf Radartechnik
basierten, hat sich mittlerweile die transponderbasierte Erkennung
durchgesetzt. Hierbei senden Flugobjekte Signale aus, die von den Anlagen
erkannt werden.
Die
transponderbasierte BNK bietet zwei Varianten:
Multilateration: Mehrere Empfänger bestimmen die Position eines Flugzeugs anhand der
Zeitdifferenzen beim Empfang des Signals. Diese Methode ist besonders präzise,
erfordert aber eine aufwendige Infrastruktur.
Single Receiver Approach: Ein einzelner Empfänger schätzt die Position anhand der Signalstärke
und Richtung. Diese Variante ist einfacher und kostengünstiger, jedoch weniger
genau.
Moderne
BNK-Systeme wie das light:guard-System können beide Ansätze verwenden, je nach
Standort. In dicht besiedelten Regionen sorgt die Multilateration für eine
präzisere Erfassung und längere Phasen ohne Blinken. An isolierten Standorten
reicht oft ein einzelner Empfänger aus.
Geschichte der BNK in
Deutschland
Die
gesetzliche Verpflichtung zur BNK-Ausstattung wurde bereits 2019 im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Ursprünglich sollte sie ab Mitte
2020 gelten, wurde aber mehrfach verschoben – zuletzt auf den 1. Januar 2025.
Grund dafür waren technische Herausforderungen, Zertifizierungsprobleme und
pandemiebedingte Engpässe. Inzwischen sind die Anbieter und Betreiber jedoch
gut aufgestellt, und viele Windparks haben ihre BNK bereits aktivieren können.
BNK für Neuanlagen
Auch einige neue Windkraftanlagen und neue Windparks verfügen
schon über eine aktive oder zumindest installierte BNK. Das muss auch so sein,
spätestens ab dem neuen Jahr. Neuanlagen müssen ab Inbetriebnahme mit einer
aktiven BNK ausgestattet sein, ohne Ausnahme. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt,
drohen empfindliche Strafen: Pro Monat fallen 10 Euro pro Kilowatt
installierter Leistung an – bei einer 3,5-Megawatt-Anlage summiert sich das auf
35.000 Euro. Betreiber und Projektierer müssen BNK daher frühzeitig einplanen.
Dank optimierter Prozesse können BNK-Systeme
mittlerweile effizienter installiert werden. Anbieter wie Light:Guard decken
bereits große Teile Deutschlands ab, sodass die Systeme oft innerhalb weniger
Wochen einsatzbereit sind.
Blick in die Zukunft
Ob BNK
bereits als Erfolg gewertet werden kann, ist noch unklar, da es für eine
Bewertung der Akzeptanz durch die Bevölkerung zu früh ist. Erste Daten zeigen
jedoch vielversprechende Ergebnisse: In Gebieten mit wenig Flugverkehr bleiben
die Windräder nahezu vollständig dunkel.
Auch
international stößt die Technologie auf Interesse. In Österreich wird BNK
freiwillig eingesetzt, während sie in den Niederlanden bereits etabliert ist.
In den kommenden Jahren dürfte die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
weltweit Verbreitung finden – ein Gewinn für Anwohnende und den Nachthimmel.
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