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Hessen: Zwei Prozent für Windenergie

25.06.2012

In Hessen sind nach Festlegung der Landesregierung 422 Quadratkilometer der Landesfläche für...

In Hessen sind nach Festlegung der Landesregierung 422 Quadratkilometer der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen. Dies entspricht zwei Prozent der Fläche Hessens. Mit ihrem Beschluss folgte die hessische Landesregierung den Einigungen auf dem hessischen Energiegipfel 2011 und verankerte dieses Ziel im Landesentwicklungsplan. In dessen Wortlaut ist eine Windvorrangfläche „in der Größenordnung von zwei Prozent“ formuliert. Dafür machte sich die zuständige Energiegipfel-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Grünen-Chef Tarek Al-Wazir und CDU-Umweltministerin Lucia Puttrich stark. Ministerpräsident Volker Bouffier machte indes deutlich, dass keine Windenergieanlagen in Gebieten mehr errichtet werden dürfen, die nicht als Vorrangfläche gelten.

Mindestabstand zu Wohnbebauungen festgelegt

Die Vertreter von Kommunen und Kreisen in den drei Regionalversammlungen entscheiden über die Lage jener Vorrangflächen für die Windenergie. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt auch die Festlegung der Vorrangflächenkriterien nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Unter anderem ist darin ein Mindestabstand zu Wohnbebauungen von 1000 Meternvorgesehen. Die Verbände und Kommunen können zum Landesentwicklungsplan nun Stellung nehmen. Eine Abstimmung über den Entwurf soll spätestens im Frühjahr 2013 stattfinden. Grünen Energiepolitikerin Angela Dorn befürchtet jedoch, dass der „zentrale Bestandteil der Energiewende weiter auf die lange Bank geschoben werden soll“. Auch forderte der SPD-Umweltpolitiker Timon Gremmels erneut eine rechtsverbindliche Festschreibung der zwei Prozent im Landesplanungsgesetz. Dieses soll zwar durch das Kabinett novelliert werden, jedoch unter anderem mit dem Ziel, Planungsvorhaben für neue Stromtrassen zu beschleunigen.

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