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Zeitplan mit heißer Nadel

01.06.2018

Gemeinsam mit Betriebsräten und Vertretern der IG Metall Küste hat Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel (SPD) jüngst ein klares Bekenntnis der schwarz-roten Bundesregierung zum weiteren Ausbau der Windenergie gefordert. Die Windbranche habe sich auch im Nordosten zu einem wichtigen Wirtschaftszweig mit zehntausenden Arbeitsplätzen entwickelt, sagte Pegel nach dem Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern. „Uns eint aber die Sorge, dass eine unentschlossene Bundespolitik diese Entwicklung nicht nur bremsen, sondern gar zu einem Rückschritt führen könnte“, warnte der Minister.

Seine Sorge ist nicht unberechtigt: Seit Wochen warten die Windbranche, Projektierer und Investoren auf weißen Rauch aus Berlin, ob und wie es mit den Ausschreibungen für die Windkraft an Land weitergeht. Eigentlich bestand in politischen Kreisen Einigkeit darüber, dass einzelne Privilegien für die sogenannten Bürgerenergiegesellschaften gestrichen werden; für alle Teilnehmer an den Auktionsrunden sollte eine gültige Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für ihre Projekte zur Pflicht werden. Genau das war bei den ersten beiden Bieterwettbewerben in diesem Jahr der Fall. Darauf hatte sich der Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause im vergangenen Jahr verständigt, nachdem absehbar, dass die privilegierten Bürgerenergiegesellschaften im Jahr 2017 so gut wie alle Zuschläge abräumen würden.

Die Uhr tickt

Ende Mai sind allerdings die Spielregeln für die dritte Ausschreibungsrunde Windkraft an Land, deren Ergebnisse wohl Mitte August veröffentlicht werden, immer noch unklar. Ursprünglich sollten im sogenannten 100-Tage-EEG-Gesetz das Bieter-Privileg für die Bürgerenergiegesellschaften im EEG gestrichen werden. Für den 9. Mai war auch der entsprechende Kabinettsbeschluss angekündigt gewesen. Dass es bis heute aber nicht mehr als einen Referentenentwurf für diese Mini-EEG-Novelle gibt, hängt mit Streitigkeiten innerhalb der Regierungsfraktionen zusammen. 

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und Sozialdemokraten auf zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windkraft an Land und die Photovoltaik verständigt. Vorgesehen sind danach Sonderausschreibungen von jeweils 4 000 Megawatt für die Zubaujahre 2019 und 2020. Genau diese Sondervolumina vermissten die Sozialdemokraten aber in dem Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Deshalb legte seine Kabinettskollegin, Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), bei der Ressortabstimmung ihr Veto ein. Seitdem ruht still der See.

Was nicht weiter schlimm wäre, wenn nicht gleichzeitig die Uhr ticken würde. Die Bundesnetzagentur kann Mitte Juni nur dann geänderte Bedingungen für die kommende Ausschreibungsrunde im August zur Bedingung machen -  und zwar die verpflichtende BISchmG-Genehmigung, wenn bis dahin das entsprechende Gesetzespaket in Kraft ist.

In Berlin pfeifen es derzeit die Spatzen von den Dächern, dass eine Koalitionsrunde plus Wirtschaftsminister Altmaier am 4. Juni versuchen will, sozusagen den Gordischen Knoten zu zerschlagen. Sollte das gelingen, könnte der Bundestag dem dann vereinbarten Gesetz noch in der gleichen Woche zustimmen. In derselben Woche trifft sich außerdem der Bundesrat zu seiner monatlichen Sitzung, der dann auch noch seinen Segen geben könnte. Unter dem Strich ist das ein Zeitplan, der mit heißer Nadel gestrickt ist. Kommentar eines Beobachters: „Wenn sich Schwarz-Rot schon gleich zu Beginn ihrer erneuten Zusammenarbeit bei einer Kleinigkeit nicht einig sind, wie wollen denn beide Parteien das ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte 65-Prozent-Ökostromziel an der Stromerzeugung erreichen?