Pilotprojekt „Everest“ mit einer Kapazität von bis zu 518 MW in Nordrhein- Westfalen verfügbar
Das nächtliche Blinken von Windenergieanlagen ist mehr als ein visuelles Phänomen – es ist ein essenzieller Sicherheitsmechanismus für den Luftverkehr.
Am Tag unsichtbar, nachts weithin leuchtend: Das charakteristische Blinken der Windräder prägt vielerorts das nächtliche Landschaftsbild. Hinter diesem spektakulären Anblick verbirgt sich ausgeklügelte Flugsicherheitstechnik. Doch viele fragen sich: Warum müssen Windräder eigentlich blinken?
Mit Höhen von über 200 Metern durchkreuzen moderne Windkraftanlagen Flugrouten von Flugzeugen und Helikoptern. Das nächtliche Blinken der Windräder - die rhythmische Hindernisbefeuerung - erfüllt dabei drei zentrale Funktionen:
Ab 100 Metern Höhe schreibt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" (AVV) diese Kennzeichnung vor. Das sperrige Juristendeutsch sparen wir uns an dieser Stelle und fassen die zentralen Fakten für das Blinken von Windrädern kurz zusammen.
Die AVV definiert:
Wenngleich die Sicherheit des Luftverkehrs oberste Priorität genießt, raubt Anwohnern das nächtliche Dauerblinken mitunter den Schlaf. Das macht Windkraftanlagen nicht unbedingt beliebter.
Eine innovative Lösung existiert bereits: Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) macht das permanente Blinken überflüssig. Sie aktiviert die Befeuerung nur bei sich nähernden Luftfahrzeugen.
Light:Guard hat diese Technologie perfektioniert und unterstützt Windparkbetreiber bei der BNK-Integration:
Vorteile der intelligenten Windrad-Befeuerung:
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung revolutioniert das nächtliche Blinken der Windräder - ein Meilenstein für die Akzeptanz der Windenergie.
Pilotprojekt „Everest“ mit einer Kapazität von bis zu 518 MW in Nordrhein- Westfalen verfügbar
Pilotprojekt „Everest“ mit einer Kapazität von bis zu 518 MW in Nordrhein- Westfalen verfügbar
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