Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Mitte November wird es soweit sein: Die Bundesnetzagentur wird die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Windkraft an Land bekannt geben. Schon seit Wochen rechnen Branchenexperten damit, dass die Windstrompreise noch weiter fallen werden. Bei der zweiten Ausschreibungsrunde m August lag der Durchschnittspreis aller Gebote bereits bei nur noch knapp 4,3 Cent pro Kilowattstunde. Gemessen an den knapp acht Cent, die es noch zu Jahresbeginn gab, ist das eine gewaltige Entwicklung.
Damit ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. In der Windbranche wird auch bereits über die ersten Null-Cent-Gebote spekuliert, die es in der dritten Ausschreibungsrunde geben könnte. Bekanntlich hatte es beim ersten Bieterwettbewerb für die Offshore-Windenergie Mitte April gleich drei „Nuller“ gegeben, die dann auch den Zuschlag erhalten hatten.
Welche Konsequenzen sich aus Null-Cent-Geboten für die weitere Entwicklung Onshore ergeben könnten, hat Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) berechnet: „Mit dem bei der letztjährigen Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes festgelegten System für die Höchstpreise bei den Auktionen ist es nicht auszuschließen, dass wir möglicherweise bereits bei der Ausschreibungsrunde im kommenden August Zuschlagswerte von maximal 3 Cent sehen werden.“ Damit lägen die Preise für künftige Windparkprojekte unter den heutigen Großhandelspreisen an der Börse.
Über die Konsequenzen für die Betreiber und Windturbinenhersteller will Quentin nicht spekulieren, betont aber: „Mit dem festgelegten Mechanismus für die Höchstwerte bei den Geboten kann die Windbranche schnell vor Herausforderungen stehen, die niemand bei der EEG-Reform abgesehen hatte.“ Noch gebe es in Europa keine Erfahrungen, ob Windparks für drei Cent Vergütung wirtschaftlich betrieben werden können.
Bei seinen Berechnungen ist FA-Wind-Experte Quentin von folgenden Annahmen ausgegangen: Sollte in der November-Ausschreibung der höchste noch bezuschlagte Gebotswert auf demselben Niveau wie in der August-Ausschreibung von 4,29 ct/kWh liegen, fiele der Höchstwert für Gebote in der darauf folgenden Ausschreibungsrunde im Februar 2018 auf 5,17 ct/kWh - bezogen auf einen sogenannten 100-Prozent-Standort. Umgerechnet auf die individuelle Standortgüte würden höchstens noch Zuschlagswerte zwischen 4,60 ct/kWh (120%-Standort) und 6,67 ct/kWh (70%-Standort) möglich werden. Das wären Vergütungshöhen, mit denen potentielle Investoren und Betreiber von morgen wohl noch leben könnten.
Anders sieht das aus, wenn es wirklich bei der nächsten Auktion zu einer Nullrunde kommt, wie sie von Teilen der Windbranche derzeit nicht ausgeschlossen wird. Sollten Anfang November 1 000 MW für null Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt werden, fiele die Obergrenze des in der Ausschreibung am 1. Februar noch höchstmöglichen Gebotswerts auf 3,63 ct/kWh – also nahezu eine Halbierung des 2017 geltenden Höchstwerts für Gebote.
Sollten im Februar Gebote für genehmigte Windenergieanlagen – andere sind nicht zugelassen – zu dem dann noch möglichen Höchstwert von 3,63 ct/kWh bezuschlagt werden, läge die Vergütungshöhe, abhängig von der individuellen Standortgüte, zwischen 3,23 ct/kWh (120%) und 4,68 ct/kWh. Beim Vergleich dieser anzulegenden Werte mit den wahrscheinlichen Fördersätzen im 4. Quartal 2018, bedeutet das einen mittleren Vergütungsrückgang von etwa 35 % zu der Förderhöhe für die Windenergieanlagen nach dem Übergangsregime, sprich diese Anlagen erhalten Ende 2018 noch eine Einspeisevergütung nach den „alten“ EEG-Tarifen.
Eine Nullrunde schlägt, und das ist die Krux bei dem festgelegten Ausschreibungsmodus, auf die nächsten drei Auktionen durch. Sie ließe den Höchstwert für die Mai-Auktion deutlich sinken und zwar auf 2,85 ct/kWh. Das heißt übersetzt: bereits in gut einem halben Jahr könnten Gebote für genehmigte Windräder mit einer Standortgüte ab 100 % nicht mehr erzielen, als heute im Schnitt für Strom an der Börse gezahlt wird. Sollte die November-Ausschreibung diese Befürchtungen bestätigen, sieht Quentin „zeitnahen Handlungsbedarf“, damit heutige Windturbinen mit einer Baugenehmigung nicht zu Preiskonditionen der übernächsten Anlagengeneration realisiert werden müssen.
Übersetzt heißt das: Sollte es zu einer schwarz-gelb-grünen Bundesregierung in Berlin kommen, müsste der künftige Ressortverantwortliche für Wirtschaft und Energie die Regelungen für das Ausschreibungsregime ändern.
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