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Was Betreiber von Windkraftanlagen bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU) beachten müssen

08.06.2025

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung von Arbeitssicherheit beim Betrieb von Windenergieanlagen. Moderne, objektorientierte Ansätze ermöglichen eine strukturierte, digitale Erfassung aller Gefährdungen und Maßnahmen je Anlagenteil – effizient, rechtskonform und leicht aktualisierbar. So wird Sicherheit systematisch und nachhaltig in den Betriebsalltag integriert. Betreiber von Windparks erhalten im folgenden Text weiterführende Informationen zur Umsetzung und den konkreten Anforderungen einer GBU.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) in der Windbranche ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz und dient der systematischen Identifikation, Bewertung und Reduktion von Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Für Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) ist die GBU gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des Sicherheitskonzepts im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Im Unterschied zur rein technischen Prüfung der Standsicherheit einer Windkraftanlage zielt die GBU auf die Sicherheit der Menschen ab, die mit der jeweiligen Windturbine arbeiten – sei es bei Wartung, Reparatur oder Rückbau.


Was sind die typischen Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

Eine GBU muss individuell für jede Windenergieanlage bzw. deren Bauteile erstellt werden. Sie basiert auf den spezifischen Bedingungen vor Ort, den eingesetzten Arbeitsmitteln und den Tätigkeiten der Beschäftigten. Typische Inhalte sind:

  • Beschreibung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
  • Identifikation von Gefährdungen, z. B. durch Absturz, elektrischen Strom, bewegliche Teile, beengte Räume, Wetterbedingungen
  • Bewertung des Risikos (Häufigkeit, Schwere möglicher Folgen)
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen, z. B. persönliche Schutzausrüstung (PSA), technische Absicherungen, organisatorische Maßnahmen
  • Ableitung von Prüffristen für sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. PSAgA, elektrische Anlagen)
  • Notfall- und Rettungspläne
  • Dokumentation und regelmäßige Überarbeitung, mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen

Laut BWE sind Prüfzyklen für sicherheitsrelevante Bauteile wie Steigschutzeinrichtungen, Druckbehälter oder Feuerlöscheinrichtungen klar definiert und Teil der Gefährdungsbeurteilung.


Was passiert konkret bei einem Schadensereignis am Windpark?

Trotz hoher Sicherheitsstandards können bei knapp 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland Schadensereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Ursachenanalyse erfolgt dann durch Berufsgenossenschaften, Sachverständige oder Versicherungen. Je nach Art des Ereignisses – z. B. Personenschaden, Brand oder mechanisches Versagen – werden:

  • Ursachen analysiert
  • Bauteile vergleichbarer Anlagen überprüft
  • Schwachstellen dokumentiert
  • Maßnahmen zur Risikominderung abgeleitet

Diese Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung von technischen Normen und in zukünftige Gefährdungsbeurteilungen ein. Betreiber sind verpflichtet, aus derartigen Ereignissen zu lernen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu treffen.

Was versteht man unter Objektorientierte Gefährdungsbeurteilung ?

Ein innovativer Ansatz in der Windbranche ist die sogenannte objektorientierte Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird die klassische GBU digitalisiert und in eine objektbezogene, systematische Struktur überführt. Grundlage dieses Vorgehens ist die Einteilung der Windenergieanlage in einzelne "Objekte" wie:

  • Turm
  • Gondel
  • Aufstiegssysteme
  • elektrische Anlage
  • persönliche Schutzausrüstung

Zu jedem Objekt werden relevante Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Prüfvorgaben und Zuständigkeiten in einer Datenbank abgebildet.

 Vorteile der objektorientierten Gefährdungsbeurteilung:

  • Rechtskonformität: Die objektorientierte GBU erfüllt die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes.
  • Transparenz: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind strukturiert dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
  • Wirtschaftlichkeit: Synergien durch standardisierte Inhalte und einfaches Kopieren auf baugleiche Anlagen.
  • Digitalisierung: Vereinfachte Pflege, Auswertung und Weitergabe der GBU-Daten.
  • Anpassungsfähigkeit: Die objektorientierte Struktur erleichtert die Aktualisierung bei technischen oder organisatorischen Änderungen.

Ein zentraler Aspekt ist außerdem die Zuweisung von Prüf- und Instandhaltungspflichten direkt zu den jeweiligen Objekten. Das erleichtert nicht nur die Dokumentation, sondern verbessert auch die Sicherheit durch klare Verantwortlichkeiten.

Auch andere Anbieter stellen eine ähnliche Form der systematischen, objektbasierten Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung, ohne dass dabei der klassische PDF-Bericht im Mittelpunkt steht. Vielmehr werden die Informationen dynamisch gepflegt und laufend aktualisiert, um auch bei kurzfristigen Ereignissen oder Wartungsmaßnahmen stets auf dem aktuellen Stand zu sein.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit beim Betrieb von Windenergieanlagen. Moderne Konzepte wie die objektorientierte GBU helfen dabei, diesen Prozess effizienter, transparenter und sicherer zu gestalten. Sie schaffen die Grundlage für eine vorausschauende Instandhaltung, klare Verantwortlichkeiten und eine nachhaltige Sicherheitskultur in der Windbranche.