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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für neue Windkraftanlagen

24.11.2024

Lichtverschmutzung ist vor allem in urbanen Gebieten und Ballungsräumen stark ausgeprägt. Aber auch in ländlichen Regionen bleibt die Bevölkerung nicht von künstlicher Beleuchtung verschont. Ein häufiger Kritikpunkt sind dabei die blinkenden Signale von Windenergieanlagen. Diese Signale sind nötig, um Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge vor Hindernissen zu warnen. Doch stellt sich die Frage: Müssen die Lichter ständig blinken, auch wenn kaum oder gar kein Flugverkehr stattfindet? Die Antwort lautet: Nein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Windenergieanlagen, die höher als 100 Meter sind, mit einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein.

BNK: Schluss mit sinnlosem Blinken

Die Bedarfsgesteuerte oder Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, kurz BNK, sorgt dafür, dass die Lichter von Windenergieanlagen nur dann blinken, wenn ein Flugobjekt tatsächlich in der Nähe ist. Dabei erfassen die Systeme die Position und Route von Luftfahrzeugen. Während frühere BNK-Systeme auf Radartechnik basierten, hat sich mittlerweile die transponderbasierte Erkennung durchgesetzt. Hierbei senden Flugobjekte Signale aus, die von den Anlagen erkannt werden.

Die transponderbasierte BNK bietet zwei Varianten:

Multilateration: Mehrere Empfänger bestimmen die Position eines Flugzeugs anhand der Zeitdifferenzen beim Empfang des Signals. Diese Methode ist besonders präzise, erfordert aber eine aufwendige Infrastruktur.

Single Receiver Approach: Ein einzelner Empfänger schätzt die Position anhand der Signalstärke und Richtung. Diese Variante ist einfacher und kostengünstiger, jedoch weniger genau.

Moderne BNK-Systeme wie das light:guard-System können beide Ansätze verwenden, je nach Standort. In dicht besiedelten Regionen sorgt die Multilateration für eine präzisere Erfassung und längere Phasen ohne Blinken. An isolierten Standorten reicht oft ein einzelner Empfänger aus.

Geschichte der BNK in Deutschland

Die gesetzliche Verpflichtung zur BNK-Ausstattung wurde bereits 2019 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Ursprünglich sollte sie ab Mitte 2020 gelten, wurde aber mehrfach verschoben – zuletzt auf den 1. Januar 2025. Grund dafür waren technische Herausforderungen, Zertifizierungsprobleme und pandemiebedingte Engpässe. Inzwischen sind die Anbieter und Betreiber jedoch gut aufgestellt, und viele Windparks haben ihre BNK bereits aktivieren können.

BNK für Neuanlagen

Auch einige neue Windkraftanlagen und neue Windparks verfügen schon über eine aktive oder zumindest installierte BNK. Das muss auch so sein, spätestens ab dem neuen Jahr. Neuanlagen müssen ab Inbetriebnahme mit einer aktiven BNK ausgestattet sein, ohne Ausnahme. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, drohen empfindliche Strafen: Pro Monat fallen 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung an – bei einer 3,5-Megawatt-Anlage summiert sich das auf 35.000 Euro. Betreiber und Projektierer müssen BNK daher frühzeitig einplanen.

Dank optimierter Prozesse können BNK-Systeme mittlerweile effizienter installiert werden. Anbieter wie Light:Guard decken bereits große Teile Deutschlands ab, sodass die Systeme oft innerhalb weniger Wochen einsatzbereit sind.

Blick in die Zukunft

Ob BNK bereits als Erfolg gewertet werden kann, ist noch unklar, da es für eine Bewertung der Akzeptanz durch die Bevölkerung zu früh ist. Erste Daten zeigen jedoch vielversprechende Ergebnisse: In Gebieten mit wenig Flugverkehr bleiben die Windräder nahezu vollständig dunkel.

Auch international stößt die Technologie auf Interesse. In Österreich wird BNK freiwillig eingesetzt, während sie in den Niederlanden bereits etabliert ist. In den kommenden Jahren dürfte die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung weltweit Verbreitung finden – ein Gewinn für Anwohnende und den Nachthimmel.

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