Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Light:Guard überwacht bereits fast den gesamten deutschen Luftraum für Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK). Davon ist ein Siebtel bereits AVV-konform vermessen. In diesen Gebieten können neue BNK-Systeme unverzüglich in Betrieb genommen werden.
Die Light:Guard GmbH hat zum aktuellen Zeitpunkt circa 450 Transponderempfänger für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung installiert. Diese Receiver decken mit ihrem Empfangsradius fast ganz Deutschland ab. 50.000km² davon sind bereits AVV-konform vermessen und zertifiziert. Das entspricht einem Siebtel von Deutschland oder auch der Fläche von Niedersachsen und dem Saarland zusammen. Auf dieser Fläche können neue BNK-Systeme unverzüglich in Betrieb genommen werden.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist eine Technologie, mit der das Blinken von Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert werden kann. Light:Guard ist einer der führenden Anbieter auf diesem Gebiet. Das funktioniert, indem das BNK-System den Luftraum um einen Windpark überwacht. Erst wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet, werden die Hindernisfeuer der Anlagen aktiviert. Die Signale werden dabei über Transponder gesendet und empfangen.
Die Transponderempfänger der Light:Guard stehen überwiegend in zusammenhängenden Gebieten, die als Cluster bezeichnet werden. Diese Gebiete sind größtenteils schon vermessen worden. Die Vermessung ist der standortspezifische Nachweis der Funktionsfähigkeit eines BNK-Systems beziehungsweise eines Receivers. Dieser ist von den Behörden vorgeschrieben, damit BNK aktiviert werden kann.
„Der Aufbau und die Vermessung dieser Infrastruktur hat sehr lange gedauert. In der vorhandenen Infrastruktur können neue Windparks dafür sehr schnell integriert werden. Man kann es sich ungefähr wie beim Fernwärmeausbau vorstellen“, erklärt Light:Guard-Geschäftsführer Willi Lehmann. „Dank gebührt den Projektierern, die uns von Anfang an ihr Vertrauen geschenkt haben.“
80% der Windparks, die Light:Guard mit BNK ausstattet, wurden bereits vermessen. Diese Parks erhalten somit bald ein Zertifikat und können dunkel geschaltet werden. Das sind an die 3000 Windenergieanlagen, bei denen das light:guard-System dann aktiv sein wird. Die Frist zur Ausstattung mit BNK läuft zum Jahresende ab. Danach drohen hohe Pönalen bei Nichteinhaltung.
Windparkbetreiber können allerdings von der aufgebauten Infrastruktur profitieren. Denn: in bereits abgedeckten Gebieten ist weder eine Installation eines Receivers noch eine Vermessung nötig.
Das spart nicht nur Kosten, sondern auch erheblich Zeit: „Wer Anlagen hat, die in einem unserer vermessenen Gebiete liegen, kann von uns BNK in acht Wochen erhalten“, erläutert Felix Weiss, Vertriebsleiter bei Light:Guard. „Über eine kurze Anfrage bei uns können wir schnell herausfinden, ob das der Fall ist. Falls ja, garantieren wir Installation und Zertifikat innerhalb von acht Wochen.“
Windparkbetreibende, die noch kein BNK-System haben, hätten somit rechtzeitig vor der Deadline wirtschaftliche Sicherheit. Das gilt sowohl für Bestands- als auch Neuanlagen. Auch hier muss mit Inbetriebnahme Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vorhanden sein.
Zum Thema BNK für Neuanlagen veranstaltet die Light:Guard am 25. Juni ein Webinar. Interessierte können sich kostenlos über diesen Link anmelden: https://events.teams.microsoft.com/event/598b6b2c-5999-40c6-b527-c7371ebfbfdf@853d5ae8-e266-4be5-9d29-9a3e344aa8c1
Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Enova Value hat den Windpark Hiddels sowie die zugehörige Repowering-Genehmigung von einem ...
Alterric hat der Nordex Group den Auftrag zur Lieferung und Errichtung von neun Turbinen des Typs ...