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Nach langem Warten hat das OVG Bautzen am 11.11.2021 (Az.: 1 A 450/20) seine Entscheidung darüber, ob eine auf Antrag erfolgte freiwillige öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten Genehmigungsbescheides die einmonatige Widerspruchsfrist auslöst, getroffen. Mit der Entscheidung hat das OVG Bautzen seine bereits im Eilverfahren vertretene Auffassung gehalten und seine Rechtsprechung somit bestätigt. Demnach schafft die freiwillige öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung Rechtssicherheit. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier
https://www.prometheus-recht.de/freiwillige-oeffentiche-bekanntmachung/
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