Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Nach den Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima gilt in Deutschland längst: Die Energiewende kommt. Auch die Windkraft wird immer weiter ausgebaut und wird in Zukunft weiter helfen, die Weltbevölkerung unabhängiger zu machen von fossilen Energieträgern und CO2 einzusparen. Und gerade in Zeiten, in denen Windkraftanlagen durch ihre zunehmende Größe und Zahl mehr und mehr in den Fokus rücken, wollen die Deutschen mitreden: In Bürgerwindparks und Bürgerbeteiligungen bietet sich ihnen die Möglichkeit, die Energiewende mitzugestalten.
Viele Ideen, die am Anfang noch als unrealistische Utopie gelten, können doch gelingen, wenn viele Menschen an einem Strang ziehen. Auch die Energiewende schien Mitte der 80er Jahre noch eine solche Utopie zu sein: Wer hätte damals gedacht, dass erneuerbare Energien einmal (im Jahr 2015) ein Drittel der Stromerzeugung in Deutschland abdecken würden, darunter die Windkraft mit allein schon 13 %? Einen wesentlichen Teil dieses Erfolgs verdanken wir den Anstrengungen von Bürgern, die wichtige Anschubenergie für die Windkraft lieferten, lange, bevor nun auch Konzerne wie RWE oder Vattenfall allmählich auf den fahrenden Zug aufspringen. Führend beim Thema der Bürgerwindparks war und ist der Norden: In Nordfriesland sind satte 90 % aller Windparks in Bürgerhand.
Heutzutage ist es zumindest bei Onshore-Windkraft-Projekten in aller Regel üblich, Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit zu bieten. Um die hohe Akzeptanz der Energiewende besonders in der Region zu erhalten und zu verbessern, wird die Bevölkerung in die Projekte mit eingebunden. Oder sie stellt selbst etwas Großes auf die Beine.
Ein Bürgerwindpark ist im engeren Sinn als Initiative einer Anzahl von Bürgern zu verstehen, die sich als Unternehmen zusammenschließen, um ein Windkraft-Projekt gemeinsam zu realisieren und später daraus Wert zu schöpfen. Gleichfalls beteiligen sich nach dem weiteren Sinn des Begriffs auch einzelne Bürger, indem sie ihr Vermögen als Kapital in die Planung einbringen und später Renditen zurückerhalten. Das überzeugende Argument für Bürgerbeteiligungen bei Windkraft-Projekten: Wo die Bürger aktiv beteiligt werden und einen wirtschaftlichen Vorteil als Kompensation für eventuelle Einschränkungen an Lebensqualität erwarten können, sind sie viel eher bereit, einen Windpark in der Umgebung zu akzeptieren. So können Bürgerbeteiligungen ein wichtiger Pfeiler einer Energiewende sein, die die Bürger ernst nimmt und nicht einfach ohne deren Mitsprache vorangetrieben wird. Neben dem Bewusstsein, das eigene Geld in eine zukunftsfähige Sache investiert zu haben, bieten sich auch den Unternehmen Vorteile in Form erhöhter Akzeptanz und zusätzlichen Kapitals.
Bürgerbeteiligungen in der Windkraft können eine regelrechte kommunale Wertschöpfung in Gang setzen: Dank Gewerbesteuern erwarten klamme Kommunen neue Einnahmen. Wenn wie bei Bürgerwindparks üblich die Betreibergesellschaft ihren Sitz auch in der Standort-Gemeinde des Windparks hat, fließen Gewerbesteuern zu 100 % in die Kassen der Gemeinde. Regionale Banken beteiligen sich mit Krediten an der Finanzierung der Projekte, Unternehmen vor Ort erhalten Aufträge zur Errichtung und Wartung der Windkraftanlagen. Bürger profitieren in zweifacher Hinsicht direkt von ihrem Windpark: Grundstückseigentümer und Anrainer verdienen an der Pacht, am Bürgerwindprojekt Beteiligte können sich über Ausschüttungen freuen.
Häufig wird bei der Frage nach Bürgerbeteiligungen kritisiert, dass deren wirtschaftliche Aussichten schlecht oder zumindest schlecht kalkulierbar seien. Tatsächlich fand der Bundesverband WindEnergie (BWE) heraus, dass zahlreiche Bürgerwindparks zumindest bis zum Jahr 2011 weit weniger Gewinn als versprochen an die Beteiligten ausschütten konnten. Als Grund machte der Autor Werner Daldorf allerdings weniger die Art und Weise der Beteiligung an sich aus als viel mehr zu optimistische Windprognosen und Kostenplanungen, die die Prospekte der Parks verschönerten, bevor den Bürgern Beteiligungen angeboten wurden.
Es ist nicht zu leugnen, dass die Investition in einen Windpark gewisse Risiken mit sich bringt. Dies ist allerdings kein Problem von Bürgerwindparks im Speziellen, und man sollte es vermeiden, wegen Fällen fehlender wirtschaftlicher Ernsthaftigkeit möglicherweise vielversprechenden Windkraft-Projekten von Vornherein mit Ablehnung zu begegnen. Ein Investitionsrisiko gibt es bei Unternehmungen mit entsprechend großen Investitionsvolumina immer und eine sorgfältige Prüfung aller Risikofaktoren sowie eine glaubhafte und ernsthafte Information der Anleger sollte Standard sein. Initiatoren von Bürgerwindvorhaben sollten deshalb in jedem Fall darauf achten, sich entsprechendes Know-how, wo es fehlt, dazu zu holen.
Ein wichtiger Anreiz, sich an Bürgerwindprojekten zu beteiligen, ist das Mitspracherecht der Beteiligten, die ihr Kapital einbringen. Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen, die ein Bürgerwindpark üblicherweise annehmen kann: Bei einer GmbH und Co. KG ist das Gewicht des Stimmrechts an die Beteiligungshöhe gebunden. Bei Energiegenossenschaften gilt dagegen das Pro-Kopf-Stimmrecht, das nicht an die Beteiligungshöhe gebunden ist, und deshalb der Unternehmung einen demokratischeren Charakter verleiht. Was das wirtschaftliche Risiko gerade im Bereich der Vorfinanzierung angeht, besitzt die GmbH und Co. KG allerdings einen entscheidenden Vorteil: Anders als die Energiegenossenschaft gilt auf jeden Fall die Prospektpflicht, wobei der Prospekt über die Wirtschaftlichkeit und erwartete Ausschüttungen auch der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vorgelegt werden muss.
Angesichts der schwankenden und oft unterschiedlichen Rendite-Prognose für Windparks im Generellen stellt sich die Frage, welches Argument überhaupt für die Beteiligung an Bürgerwindvorhaben spricht. Neben dem Reiz, mit dem eigenen Geld einen gewissen Anteil am Gelingen der Energiewende zu haben, kommt die Studie des BWE zu dem Schluss, dass Bürgerwindparks, obwohl sie „dieselben Probleme wie kommerzielle Windparks“ haben, den Anlegern etwas bessere Chancen auf eine Rendite bieten als kommerzielle Windparks, da sie „i.d.R. günstigere Herstellungskosten und weniger Bankschulden hatten“. Anleger sollten trotzdem vorsichtig sein und die Perspektiven des Windparks, an dem sie sich beteiligen wollen, sorgfältig prüfen. Das geht natürlich am besten, wenn die Verantwortlichen durch bürgerliche Nähe und persönliche Bekanntheit greifbarer sind als bei Projekten ohne entsprechende lokale Verankerung.
Wenn es darum geht, Kapital für die Finanzierung eines Bürgerwindvorhabens einzuwerben, ist eines der überzeugendsten Argumente die durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantierte staatliche Förderung für den produzierten Strom. Gleichzeitig wird genau diese Förderung oftmals kritisiert. Um die Windkraft nun aus dem „Welpenschutz“ herauszuheben, wird im Rahmen der für 2017 geplanten Novellierung des EEG das Ausschreibungsverfahren für Windkraftprojekte eingeführt. Das bedeutet, dass die Höhe der staatlichen Förderung nicht mehr garantiert ist, sondern dass solche Projekte bevorzugt werden, die aufgrund guter Perspektiven für ihre Wirtschaftlichkeit mit der geringsten staatlichen Förderung auskommen.
Bürgerwindvorhaben sehen sich durch das Ausschreibungsverfahren benachteiligt: Obwohl sie wesentlich zum bisherigen Fortschritt der Energiewende beigetragen haben, wird es für sie schwieriger sein, sich erfolgreich an Ausschreibungen zu beteiligen, da die Hürden bis zur Erlangung der dafür erforderlichen Baugenehmigung mühevoller zu bewältigen sind als für große Konzerne. Bis die nötigen Genehmigungen erlangt sind, müssen bereits große Geldmengen mobilisiert werden, von deren Verlust Bürgerwindparks im Fall einer nicht erfolgreichen Ausschreibung viel stärker getroffen wären als finanzkräftigere Player.
Nachdem die Kritik an der befürchteten Benachteiligung von Bürgerwindvorhaben nicht abgerissen ist, wurden gewisse Zugeständnisse gemacht: Um die bestehende Akteursvielfalt zu erhalten, werden Bürgerenergiegesellschaften einer gewissen Größe im aktuellen Eckpunktepapier als „schutzwürdig“ definiert. Diese dürfen auch vor Erhalt einer Genehmigung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Ausschlaggebend ist neben einer Zahl weiterer Merkmale die Größe des Projekts, das höchstens 18 MW und sechs Anlagen umfassen darf. Es bleibt abzuwarten, ob diese Ausnahmen Bürgerwindvorhaben eine gleichberechtigte Rolle neben den großen Konzernen ermöglicht oder ob sich die Befürchtung bewahrheitet, den Bürgern werde sozusagen die Energiewende aus den Händen genommen.
Auch wenn die finanzielle Beteiligung an einem Bürgerwindpark wie bei fast jeder größeren Unternehmung nicht ganz ohne Risiko ist, kann sie sich durchaus lohnen. Viele Bürgerwindprojekte haben mit der Zeit sogar einen gewissen Sog entwickelt: Im schleswig-holsteinischen Neuenbrook waren vor 16 Jahren 16 Einwohner beteiligt. Heute sind es insgesamt schon 40 Bürger und Landbesitzer.
An diesem Beispiel zeigt sich, was so für den größten Teil der Bürgerwindparks gelten dürfte: Ist die schwierige Anfangsphase mit den umfangreichen Vorfinanzierungen einmal überwunden, kann eine Bürgerbeteiligung bei Windkraftprojekten zu einer ertragreichen Zusammenarbeit führen und lokal neue Werte schöpfen. Der Bürgerwindpark drückt aus, was heute trotz Globalisierung nach wie vor gilt: Die gebündelte Initiative Einzelner kann zu einer ernstzunehmenden Macht werden. Begreifen wir doch die Windkraft als Chance, die Welt direkt nebenan in der eigenen Gemeinde zu verändern.
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