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Wann genau darf das Blinklicht an Windenergieanlagen ausgehen? Diese Frage klingt banal, hat Behörden, Verbände und Betreiber aber monatelang beschäftigt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) haben sich auf eine gemeinsame Auslegung verständigt, wie die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) im Tagesverlauf zu handhaben ist – mit besonderem Augenmerk auf die Dämmerungsphasen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Windenergieanlagen in Deutschland nach aktuellem Stand mit BNK ausgestattet sein. Statt die Hindernisfeuer die ganze Nacht durchgehend blinken zu lassen, aktiviert das System die Befeuerung nur, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Für Anwohner bedeutet das spürbar weniger nächtliches Blinken. Ungeklärt war bislang jedoch, wie mit der Übergangszeit zwischen Tag und Nacht umzugehen ist.
Transponderbasierte BNK-Systeme erkennen Flugzeuge über deren Transpondersignal. Das funktioniert zuverlässig, sobald es dunkel ist. In der Dämmerung dagegen bewegen sich mitunter Luftfahrzeuge ohne aktiven Transponder im Luftraum, etwa bestimmte Kleinflugzeuge oder Hubschrauber. Ein System, das ausschließlich auf Transpondersignale reagiert, würde ein solches Fahrzeug in dieser Phase nicht erfassen – die Anlage bliebe unbeleuchtet, obwohl die Sichtbarkeit durch das schwindende Tageslicht bereits eingeschränkt ist.
Genau an diesem Punkt setzte die Debatte an: Sollen BNK-Systeme schon während der bürgerlichen Dämmerung aktiv sein dürfen, oder muss in dieser Zeit die reguläre Dauerbefeuerung laufen?
Nach Abstimmung zwischen Verband und Ministerium steht die Antwort fest: Während der bürgerlichen Abend- und Morgendämmerung soll kein BNK-Signal aktiv sein, die Dauerbefeuerung bleibt in diesen Phasen eingeschaltet. Die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung greift ausschließlich während der eigentlichen Nachtzeit – also zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung, orientiert an den Definitionen der europäischen Flugsicherheitsregeln SERA. Der Faktencheck des Bundesverbands WindEnergie zur BNK (Stand Februar 2026) ordnet diesen Zusammenhang ausführlich ein.
Damit bleiben Windenergieanlagen auch in der Dämmerung sichtbar, selbst wenn ein Luftfahrzeug ohne aktiven Transponder unterwegs ist. Eine verfrühte BNK-Aktivierung während der Dämmerung hätte sonst unbeleuchtete Anlagen und ein vermeidbares Sicherheitsrisiko zur Folge gehabt.
Für den Tagesablauf ergibt sich daraus ein Ablauf in drei Phasen: In der Abenddämmerung läuft die Dauerbefeuerung, in der Nacht übernimmt die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, und mit der Morgendämmerung schaltet sich die Dauerbefeuerung wieder ein. Wie lange die Dämmerungsphasen dauern, hängt von Jahreszeit und Standort ab: Im Sommer sind es meist 30 bis 40 Minuten, im Winter 20 bis 30 Minuten.
Für Anwohner ist die durchgehende Befeuerung während der Dämmerung kein technischer Defekt, sondern eine bewusste Sicherheitsmaßnahme – erst mit Einbruch der eigentlichen Nacht schaltet sich das Hindernisfeuer bedarfsgesteuert zu. Betreiber gewinnen durch die abgestimmte Position mehr Klarheit bei Inbetriebnahme und Betrieb ihrer BNK-Systeme, da bundesweit eine einheitliche Auslegung vorliegt. Und für Genehmigungsbehörden bietet das Drei-Phasen-Modell eine nachvollziehbare, an den SERA-Regeln orientierte Grundlage für die Bewertung von Anlagen.
Weiterführende Informationen zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bietet Light:Guard, Anbieter transponderbasierter BNK-Systeme.
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