Wann genau darf das Blinklicht an Windenergieanlagen ausgehen? Diese Frage klingt banal, hat Behörden, Verbände und Betreiber aber monatelang ...
Die NIS2-Verordnung hebt das Thema Informationssicherheit in der Windenergiebranche auf ein neues Niveau. Betreiber und Betriebsführer sollten jetzt prüfen, ob sie unter die neuen Regelungen fallen – und geeignete organisatorische wie technische Maßnahmen ergreifen. Eine enge Zusammenarbeit mit sicherheitszertifizierten Dienstleistern kann dabei wesentlich zum Nachweis der Konformität beitragen.
Die Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in nationales Recht markiert einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in der Energiewirtschaft – insbesondere für Unternehmen der Windbranche. Die Verordnung führt bestehende Regelungen zusammen, erweitert sie deutlich und bringt neue Verantwortlichkeiten mit sich, die weit über bisherige KRITIS-Vorgaben hinausgehen.
Windparkbetreiber und Betriebsführer sind verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der IT- und Informationssicherheit umzusetzen. Dazu gehören:
Wann genau darf das Blinklicht an Windenergieanlagen ausgehen? Diese Frage klingt banal, hat Behörden, Verbände und Betreiber aber monatelang ...
Mit einem neuen Ausbildungszentrum macht ENERTRAG Service Dauerthal zum Treffpunkt für Nachwuchs und internationale Fachkräfte: Fünf Elektroniker, ...
Die PNE-Gruppe verkauft die Windparks Wulfsdorf A und Kuhstedt III an private Investoren. Die Repowering-Projekte mit 45 MW entstehen in ...
Qualitas Energy ersetzt im Windpark Ingstetten fünf alte Windenergieanlagen durch sechs Enercon E-175 mit insgesamt 42 MW Leistung. Die Inbetriebnahme ...