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Die NIS2-Verordnung hebt das Thema Informationssicherheit in der Windenergiebranche auf ein neues Niveau. Betreiber und Betriebsführer sollten jetzt prüfen, ob sie unter die neuen Regelungen fallen – und geeignete organisatorische wie technische Maßnahmen ergreifen. Eine enge Zusammenarbeit mit sicherheitszertifizierten Dienstleistern kann dabei wesentlich zum Nachweis der Konformität beitragen.
Die Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in nationales Recht markiert einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in der Energiewirtschaft – insbesondere für Unternehmen der Windbranche. Die Verordnung führt bestehende Regelungen zusammen, erweitert sie deutlich und bringt neue Verantwortlichkeiten mit sich, die weit über bisherige KRITIS-Vorgaben hinausgehen.
Windparkbetreiber und Betriebsführer sind verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der IT- und Informationssicherheit umzusetzen. Dazu gehören:
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