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Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) für Windkraftanlagen ist ein entscheidendes Instrument zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergie. Bis zum 1. Januar 2024 müssen alle Windenergieanlagen in Deutschland mit einem BNK-System ausgestattet sein. Diese Verpflichtung wirft in der Praxis viele Fragen auf, und die Umrüstungszeit für Betreiber ist knapp. Hier kurz zusammengefasst Kernpunkte, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Betreiber von Windparks.
Kernpunkte der BNK
1. Ziel der BNK: Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zielt darauf ab, das nächtliche Blinken der Windenergieanlagen – ein Hauptkritikpunkt in der Bevölkerung – zu reduzieren. Die Befeuerung soll nur dann aktiviert werden, wenn sich ein Flugobjekt in kritischer Höhe nähert.
2. Technologien: Es gibt drei Haupttechnologien für BNK-Systeme:
- Aktivradar: Erkennt Objekte im Luftraum und deckt mehrere Parks gleichzeitig ab.
- Passivradar: Nutzt Reflexionen digitaler Radio- und Fernsehsignale zur Ortung von Flugobjekten.
- Transpondersysteme: Greifen auf Signale von Flugzeugtranspondern zurück.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Umsetzung der BNK ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Nichtbefolgung kann zu Verlust der Marktprämie führen.
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Betreiber
1. Fristgerechte Umsetzung: Die Umrüstung kann bis zu einem Jahr dauern. Betreiber sollten umgehend handeln, um die gesetzliche Frist einzuhalten.
2. Auswahl des Systems: Betreiber müssen das für ihren Park geeignete System auswählen, wobei die Art der vorhandenen Infrastruktur, die Parkgröße und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.
3. Genehmigungsrechtliche Fragen: Insbesondere wenn externe Antennen benötigt werden, sind baurechtliche Aspekte zu klären. Hierzu bietet die Fachagentur Windenergie an Land umfangreiche Informationen.
4. Wirtschaftliche Überlegungen: Für Bestandsanlagen, bei denen die Nachrüstung wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Ausnahme beantragt werden. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür Antragsformulare und Hinweispapiere bereit.
5. Proaktive Planung: Betreiber sollten nicht auf eine mögliche Fristverlängerung warten, sondern proaktiv mit der Umrüstung beginnen. Dies beinhaltet auch eine Kosten-Nutzen-Analyse.
6. Technologische Entwicklung: Es ist ratsam, die technologische Entwicklung im Bereich der BNK-Systeme im Auge zu behalten, da sich neue und effizientere Lösungen ergeben könnten.
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der visuellen Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen und zur Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung. Für Betreiber ergibt sich die Notwendigkeit, schnell und effizient auf diese neuen Anforderungen zu reagieren, um gesetzliche Auflagen zu erfüllen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Auswahl des passenden Systems sind essentiell, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die betriebliche Effizienz zu wahren.
Wie funktioniert Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)?
Im Video wird das BNK kurz und einfach von der Light:Guard GmbH erläutert.

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