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Zwei vorgezogene Weihnachtsgeschenke für die Windbranche

14.12.2018

Die jüngsten Entscheidungen des Bundestags und der Bundesnetzagentur machen wieder Hoffnung: Am 30. November 2018 wurden zum einen Sonderausschreibungen für die nächsten drei Jahre verabschiedet. Zum anderen legte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen Wind an Land für 2019 fest.

Lange wurden die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land gefordert. Nun sind sie im Rahmen der Entscheidung zum „Energiesammelgesetz“ endlich auf den Weg gebracht worden. Für 2019 können sich die Akteure der Windbranche über 1.000 MW, für 2020 über 1.400 MW und für 2021 gar über 1.600 MW an zusätzlichem Ausschreibungsvolumen freuen. 

Indes wurde der Höchstwert für Ausschreibungen Wind an Land lediglich um 0,1 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, und zwar von 6,3 auf 6,2 ct/kWh. Wir hatten zunächst mit einer Absenkung auf 5,7 ct/kWh gerechnet, doch nun sind wir von dieser Festlegung positiv überrascht.

Nichtsdestotrotz ist der Markteinbruch noch in vollem Gange und wird sich im kommenden Jahr auch nicht abwenden lassen – vorerst. Denn unserer Meinung nach wird sich der Windmarkt ab 2020 wieder positiv entwickeln.

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