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Prinzipielle Windkrafteignung von 17 Prozent der Fläche Südhessens

16.04.2012

Nach dem vom Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband FrankfurtRheinMain vorgelegten...

Nach dem vom Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband FrankfurtRheinMain vorgelegten Abstands- und Ausschlusskriterienkatalog sind nahezu 17 Prozent der Fläche von Südhessen für die Nutzung von Windenergieanlagen geeignet. In diesem Katalog sind sogenannte Suchräume ausgewiesen. Darin wolle man innerhalb der nächsten Monate Vorrangflächen für Windenergieanlagen festlegen. Sowohl die Voraussetzungen für den Anlagenbau, als auch die mögliche Windenergieausbeute sei in den Suchräumen berücksichtigt. So handelt es sich um Flächen, die eine Mindestwindgeschwindigkeit von über 5,5 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe aufweisen. Auch achtete man auf Abstände von mindestens einem Kilometer zu Wohnbebauungen und bis zu 150 Metern zu Hochspannungsleitungen, Schienen und Verkehrsstraßen. Ausgenommen seien jedoch geschützte Gebiete wie die Kernzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten Grube Messel, Mittelrheintal, der Limes sowie das Kloster Lorsch. Tabu seien auch „Naturschutzgebiete, Schutz- und Bannwälder sowie Naturdenkmäler«, so Regierungspräsident Johannes Baron. Das Areal des Regierungspräsidiums umfasst den gesamten Rhein-Main-Ballungsraum und reicht vom Rheingau bis in den Spessart und von der Landesgrenze mit Baden-Württemberg bis in den Spessart. Bei der Ermittlung geeigneter Vorranggebiete für die Windkraftnutzung wolle der Regionalverband und das Regierungspräsidium auch Belange der Flugsicherung sowie der Natura-2000-Gebiete betreffend klären. Auch sei der Schutz von Fledermäusen und Vögeln zu prüfen. Laut Regierungspräsidium sei das Ziel der Hessischen Landesregierung eine möglichst 100-prozentige Versorgung des Landes aus erneuerbaren Energien, das bis zum Jahr 2050 erreicht werden soll.

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