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Brandschutz - kein Ablehnungsgrund für Windkraft in Waldgebieten

26.04.2012

Nach Aussage der Brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack von der Fraktion Die Linke ist die...

Nach Aussage der Brandenburgischen Umweltministerin Anita Tack von der Fraktion Die Linke ist die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer Brandgefahr nicht zwangsläufig abzulehnen. Damit antwortete die Umweltministerin auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag. Darin wiesen die Parlamentarier auf die Gefahren, die von brennenden Windenergieanlagen in Wäldern ausgingen. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung für eine Anlage besteht laut Bundes-Immissionsschutzgesetz erst, wenn bestimmte Pflichten erfüllt sind. Nach Angaben Tacks gehören dazu auch die Brandschutzbestimmungen. Im Brandfall einer Windenergieanlage muss die Feuerwehr meist hilflos resignieren und die Anlagen oft nur kontrolliert abbrennen lassen. Dennoch gehören nach Ansicht des Brandenburger Landesfeuerwehrverbands nicht Windkraftanlagen in Waldgebieten zu den Hauptgefahren, die einen Waldbrand auslösen können. Jörn-Hendrik Kuinke, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, spricht von wesentlich größeren Gefahren und Brandfällen durch alte Munition, die sich noch immer in den Wäldern Brandenburgs befinden. Bei höheren Temperaturen im Sommer entzündet sich die Munition regelmäßig von selbst. Jedoch brannten in Brandenburg bereits mehrere Windenergieanlagen. Noch im März stand eine Anlage im Ortsteil Basedow in Prenzlau in der Uckermark in Flammen. Im September letzten Jahres war ein Windrad in Gräfendorf von einem Feuer betroffen. In Kelzin traf es eine Windenergieanlage im Januar 2007.