Die Grundstückssicherung für EE-Anlagen erfolgt regelmäßig durch Nutzungsverträge. Dies hat sich aus ...
Und täglich grüßt das Murmeltier, könnte man meinen: Nachdem der Gesetzgeber bzw. die Bundesnetzagentur den Startschuss für die Umsetzung der BNK-Pflicht bereits mehrfach verschoben (zuletzt auf den 01.01.2023, siehe hier) hatten, zeichnet sich abermals eine nicht unerhebliche Verlängerung der BNK-Nachrüstpflicht ab. Mehr dazu hier: https://www.prometheus-recht.de/bnk-frist-verlaengert/
Weitere Themen:https://www.prometheus-recht.de/eeg-2023/
Die Grundstückssicherung für EE-Anlagen erfolgt regelmäßig durch Nutzungsverträge. Dies hat sich aus ...
Expert*innen weltweit trafen sich im schwedischen Skellefteå zur „Winterwind Conference“, um ...
Im Rahmen eines Turbinen-Repowerings wird die Gesamtkapazität der Windparks in Bayern, ...