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Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks

11.02.2012

Mit Inkrafttreten der neuen Seeanlagenverordnung am 30. Januar 2012 können die...

Mit Inkrafttreten der neuen Seeanlagenverordnung am 30. Januar 2012 können die Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windparks wesentlich schneller durchlaufen. Nun werden die dazu nötigen Kompetenzen beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrologie gebündelt, welches jetzt als verantwortliche Planfeststellungsbehörde fungiert. Darüber hinaus wird der Behörde nach Angaben des Internationalen Wirtschaftsforum Regenerative Energien in Münster, die Möglichkeit gegeben, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer lobt die  Vereinfachungen, die durch die neue Verordnung entstehen. "Jetzt genügt ein Verfahren. Es ergeht nur ein Planfeststellungsbeschluss, in dem alle Belange berücksichtigt werden" so Ramsauer. Zuvor seien mehrere Stellen in den Entscheidungsprozess verwickelt gewesen, was sich sowohl für Antragsteller als auch für die Behörden als unangenehm herausstellte und zu unnötigen Verzögerungen führte, erklärte der Bundesverkehrsminister. Bislang sind 30 Offshore-Windparks in deutschen Gewässern genehmigt worden, weitere 80 seien in der Antragsphase, so der Bevollmächtigte der Stiftung Offshore-Windenergie, Thorsten Falk. Davon sollen die meisten in den Gewässern der Nordsee installiert werden.