Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Das Gerücht von einer deutlichen Unterzeichnung für die vierte Auktionsrunde bei der Windkraft an Land in diesem Jahr, das seit Tagen in der heimischen Windbranche zu hören gewesen ist, hat sich bewahrheitet: Die Bundesnetzagentur „segnete“ Ende der dritten Oktoberwoche insgesamt nur 57 Gebote mit einem Volumen von 363 MW ab. Dass bei einem Gebotsvolumen von 670 MW all diese Bieter einen Zuschlag erhielten, liegt auf der Hand. Diese deutliche Unterzeichnung – im Grunde genommen bereits die dritte in diesem Jahr – war der Bundesnetzagentur übrigens nicht eine kommentierende Zeile in ihrer Pressemittelung wert.
Am erfolgreichsten bei dieser Auktionsrunde schnitt überraschenderweise das Bundesland Bayern mit zehn Zuschlägen und einem damit verbunden Ausbauvolumen von 69 MW ab. Angesichts des von der CSU-Landesregierung forcierten Stillstands beim Windkraftausbau in den vergangenen Jahren verwundert das. Mit zu den erfolgreichen zehn Geboten zählt ein Projekt der Stadtwerke München. Weitere Überraschung: Auf das Saarland entfielen die ersten beiden Zuschläge (!) seit Einführung des Auktionssystems Anfang 2017 überhaupt.
Politisch wichtiger sind indes folgende Zahlen: Der Korridor der erfolgreichen Gebote lag dieses Mal zwischen 5 bis 6,30 Cent/kWh, wobei der durchschnittliche Zuschlagswert 6,26 Cent/kWh erreichte – knapp unter dem möglichen Höchstwert von 6,30 Cent. „Die Wahrscheinlichkeit, bei dieser Bieterrunde bei deutlich weniger genehmigten Projekten mit dem Höchstwert erfolgreich über die Ziellinie zu kommen, war äußerst hoch“, kommentierte ein Branchenkenner die Ergebnisse.
Mit den jüngsten Ergebnissen verfestigt sich eine Entwicklung: Die Preise für Windstrom, die im vergangenen Jahr bereits unter die 4-Cent-Marke gefallen waren, ziehen wieder deutlich an. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist seit Beginn dieses Jahres von 4,73 ct im Februar, über 5,73 ct im Mai und 6,16 ct im August auf nunmehr 6,26 Cent gestiegen. Was auch nur die halbe Wahrheit ist: Werden die nach dem sogenannten Referenzertragsmodell vorgesehenen Ausgleichswerte berücksichtigt, können Windmüller für einen hierzulande üblichen 70-Prozent-Standort mit einer Vergütung von mehr als 8 Cent rechnen – mehr als bei der Fortschreibung der EEG-Einspeisetarif möglich gewesen wäre.
Die deutliche Unterzeichnung der vierten Ausschreibungsrunde in diesem Jahr wertete der Bundesverband Windenergie als deutliches Indiz dafür, dass die Bundesregierung endlich ein "klares Zeit- und Mengengerüst“ für den weiteren Windkraftausbau festlegen muss. Um das im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Ziel eines 65-prozentigen Ökostromanteils an der Stromerzeugung bis 2030 zu erreichen, bedeute dies einen jährlich Zubau zwischen 4 500 und 5 000 MW brutto. Dafür müssen nach BWE-Einschätzung die aktuellen Genehmigungshemmnisse zügig beseitigt werden. „Dass zwischen Antragsstellung und Genehmigung inzwischen regelmäßig mehr als 500 Tage liegen, ist ein nicht zu akzeptierender Zustand“, heißt es in einer BWE-Erklärung. Als Lösung schlägt der Windverband vor: „Die Bundesregierung soll prüfen, ob sich das Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Neubau von Energieerzeugungseinheiten erweitern lässt.“
Solche Verbesserungen sind notwendig – und zwar schnell. Denn die erneute Unterzeichnung bei der jüngsten Onshore-Windkraftausschreibung ist Wasser auf die Mühlen der Kräfte vor allem in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich gegen die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen von 4 000 MW Windkraft an Land für die Jahre 2019 und 2020 wehren. Für solche zusätzliche Mengen gebe es keinen Bedarf mehr, heißt es, da das Volumen der „normalen“ Ausschreibungsrunden nicht ausgeschöpft werde. Genau diese Haltung verschärft aber die schon begonnene Absatzkrise der Windbranche im eigenen Land. Was fehlt, ist ein Aufbruchsignal. Von den beim Pariser Klimaabkommen festgelegten Zielen ist derzeit in der Union ohnehin keine Rede mehr – was zu Lasten der Windkraft geht.
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