Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Die von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) jüngst vorgelegte Auswertung des bei der Bundesnetzagentur geführten Stammdatenregisters nach dem ersten Quartal dieses Jahres dürfte in der Windbranche mit einem lachenden und einem weinenden Auge registriert worden sein. Danach könnte sich der Windkraftausbau in diesem Jahr auf einen Korridor zwischen 3 500 und 4 000 MW zubewegen, was in etwa den zu Jahresbeginn veröffentlichten Erwartungen der Windenergieverbände entspricht. Bereits im ersten Quartal sind 319 Windturbinen mit einer Leistung von 1 042 MW neu in Betrieb gegangen, zeigt die Analyse der FA-Wind-Experten. Das waren nur knapp 50 MW weniger als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres.
Es ist davon auszugehen, dass bis zum Jahresende auch viele der rund 700 Windturbinen mit einer Leistung von rund 2 000 MW in Betrieb gehen, die noch vor Jahresende 2016 ihre Genehmigung erhalten haben. Anderenfalls würden die Investoren den gesetzlichen Anspruch auf die vor Beginn der Ausschreibungen übliche höhere Vergütung nach dem alten EEG verlieren. Außerdem dürften noch eine Reihe von Projekten an den Start gehen, die im Verlaufe des vergangenen Jahres sowie im Frühjahr dieses Jahres Zuschläge in den fünf Auktionsrunden erhalten haben.
Unter dem Strich zeichnet sich damit für die Windbranche ab, dass an Land 2018 kein Rekordzubau wie im vergangenen Jahr zu erwarten ist, die neu installierte Leistung aber – im Vergleich zu den vergangenen Jahren - in einem akzeptablen Rahmen liegt.
Anders sieht es dagegen für das nächste Jahr aus: Bei den Genehmigungen neuer Windturbinen hat es ein Einbruch gegeben, der bereits Anfang 2017 einsetzte. Sowohl im ersten Quartal 2017 wie auch in den ersten drei Monaten dieses Jahres verzeichnet das Stammdatenregister weniger als 100 erteilte Genehmigungen mit etwa 300 MW Leistung. Dagegen sind in den Vergleichsquartalen der Jahre 2014 bis 2016 viermal so viele Anlagen mit etwa der dreifachen Kapazität genehmigt worden.
Diese Entwicklung dürfte dem Kreis in der Unionsfraktion Auftrieb geben, der sich aktuell gegen die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen wehrt. Dabei hatten sich die Regierungsfraktionen für die Jahre 2018 und 2019 auf ein zusätzliches Ausschreibungsvolumen von 4 000 MW für die Windkraft an Land verständigt. Bereits bei der Mai-Ausschreibung in diesem Jahr hatte es erstmals eine Unterzeichnung des Auktionsvolumens von 670 MW gegeben.
Derzeitiger Stand in Berlin: Ob, wann und wie die auch für die Photovoltaik vorgesehenen Sonderausschreibungen kommen, werden die Regierungsfraktionen wohl erst nach der parlamentarischen Sommerpause besprechen. Noch laufen die Verhandlungen für das sogenannte 100-Tage-EEG-Gesetz, dessen Bezeichnung nicht mehr haltbar ist. Aus Reihen der Unionsfraktion kam zuletzt der Vorschlag von technologiefreien Bieterrunden für die zusätzlichen Ausschreibungsmengen, sprich die Photovoltaik und die Windkraft konkurrieren direkt um die Zuschläge. Davon will die SPD-Bundestagfraktion nichts wissen, die auf den Regelungen im Koalitionsvertrag besteht. Zwischenfazit nach rund 100 Tagen schwarz-roter Windenergiepolitik: So richtig grün sind sich die beiden Regierungsfraktionen nicht.
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