Die Grundstückssicherung für EE-Anlagen erfolgt regelmäßig durch Nutzungsverträge. Dies hat sich aus ...
Lange wurde darum gerungen, nun hat das sächsische Kabinett den 1000m Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in einem Gesetzesentwurf verpackt. Die „Idee“ der Einführung eines solchen Mindestabstandes ist nicht neu, sondern findet sich bereits im Koalitionsvertrag. Begründet wir dieser Abstand mit einer (angeblichen) Akzeptanzsteigerung und einem Zuwachs an Flächen. Hieran ergeben sich aber erhebliche Zweifel.
Weitere Infos unter:
https://www.prometheus-recht.de/1000m-mindestabstand-fuer-wea-in-sachsen-der-grosse-kompromiss/
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