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Sachsen blockiert Repowering von 148 Windrädern, Rheinland-Pfalz setzt auf Windkraft

01.02.2012

BWE-Landesvorsitzender Maslaton weist auf Bingener Windenergietag Weg zu mehr Repowering.

 

Die Energiewende in Deutschland ist beschlossen. Weltweit Vorreiter bei den Erneuerbaren Energien dank des EEG, hapert es aber gerade bei der Windkraft. Das Repowering, also das Ersetzen alter Windenergieanlagen durch leistungsstärkere neue, hat gerade in Sachsen mit großen bürokratischen Hürden zu kämpfen. Dabei ermöglicht das Repowering einen Rückbau der Anlagen auf ein Drittel bei gleichzeitiger Steigerung der installierten Leistung auf das Dreifache.


Zur Diskussion dieses Themas haben das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium, der Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) und die Transferstelle Bingen zum 4. Windenergietag Rheinland-Pfalz der Fachhochschule Bingen am 11. August eingeladen. Ebenfalls teilgenommen hat auch Prof. Martin Maslaton, Rechtsanwalt, Energieexperte und Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in Sachsen.


Er erläutert: „Rheinland-Pfalz will im Gegensatz zu Sachsen die Windkraft wirklich voranbringen. Ministerin Eveline Lemke (B90/Grüne) will die Stromerzeugung aus Windkraft in Rheinland-Pfalz bis 2020 verfünffachen und im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans bis zu zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftprojekte nutzbar machen“, daß sei vorbildlich so Prof. Maslaton, TU Chemnitz „Recht der Erneuerbaren Energien“.


In seinem Vortrag führt er die rechtlichen Stolperfallen auf, die gerade beim Repowering die Bundesländer aus dem Weg räumen sollten:

  • Altanlagen stehen in der Regel außerhalb der Vorrang- bzw. Eignungsgebiete der aktuellen Regionalpläne. Allein in Sachsen stehen 148 Anlagen außerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete zum Repowering an. Eine kommunale Planung zum Repowering von WEA steht den Zielen von Regionalplänen nicht entgegen, solange das Repowering auf 30 Jahre befristet ist.
  • Möglichkeit der kommunalplanerischen Ausweisung eines Sondergebietes „WIND“ mit der textlichen Festsetzung „Repowering“ im Flächennutzungsplan mit dem Zusatz: „Zulässig ist lediglich das Ersetzen mehrerer Anlagen durch eine geringere Zahl umweltverträglicherer neuerer Anlagen.“
  • Auf der Ebene der Regionalplanung sollten Kriterien zum Ausschluss insbesondere der Windenergienutzung nur differenziert und damit restriktiv angewendet werden.
  • Schnellere Aktualisierung der Regionalpläne im Bereich EE (etwa drei Jahre) und eine kommunalplanerische Ausweisung von Vorrang- bzw. Eignungsgebieten für WEA.