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Aufgrund der geplanten Einführung von Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) in Dänemark wurde ein Pilotprojekt im Windpark Sønder Bork durchgeführt. Zusammen mit den dänischen Behörden und dem Betreiber sollte gezeigt werden, wie BNK nach dänischer Gesetzgebung aussehen könnte.
Die Light:Guard GmbH hat im dänischen
Windpark Sønder Bork ein Pilotprojekt zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung
(BNK) umgesetzt. Über einen Zeitraum von sechs Monaten erfasste das light:guard-System
zuverlässig Flugobjekte und dokumentierte, wie häufig die Hindernisbefeuerung
unter den geltenden dänischen Rahmenbedingungen hätte ausgeschaltet werden
können. Die Auswertung zeigt eine theoretische Licht-aus-Zeit von 97,4 % bei
einer Systemverfügbarkeit von 98,7 %.
BNK reduziert das Blinken von
Windenergieanlagen auf ein Minimum. Das System überwacht dazu den Luftraum um
einen Windpark. Nähert sich ein Flugobjekt, hebt es die Unterdrückung der
Befeuerung auf und das rote Licht blinkt wie bisher.
In Dänemark ist das Gesetz, das das
bedarfsgerechte Ausschalten der Hindernisbefeuerung an Windenergieanlagen
erlaubt, noch in der Entwurfsphase. Daher wurde das Projekt zunächst
ausschließlich im Berichtsmodus betrieben. Die Befeuerung der fünf Anlagen blieb
eingeschaltet, die Abschaltung wurde virtuell simuliert.
Dafür installierte Light:Guard einen
Light:Guard-Receiver (LGR), der Transpondersignale von Flugobjekten erfasst.
Während die Receiver in deutschen Windparks üblicherweise in 80 bis 175 Metern
Höhe über Grund installiert werden, konnte der Receiver in Sønder Bork nur auf
Grundniveau angebracht werden. Die Antenne wurde außen an der Übergabestation
in einer Höhe von etwa fünf Metern befestigt. Nach aktuellem Kenntnisstand
handelt es sich damit um die niedrigste Receiver-Installation für BNK in einem
Windpark weltweit.
Die dänischen Anforderungen sehen unter
anderem eine Detektion von Flugobjekten ab 300 Fuß, also rund 91 Metern, über
Grund vor. Das Pilotprojekt war also auch ein Test, ob ein derart niedrig
verbauter Receiver Flugzeuge auf der geforderten Mindesthöhe detektieren kann.
Das ist nun nachgewiesenermaßen der Fall.
„Nicht das erste und auch bestimmt nicht das letzte Pilotprojekt, das ich
begleiten und sogar persönlich installieren durfte. Besonders ungewöhnlich war
die Installation des Receivers in Bodennähe“,
erzählt Light:Guard-Hardwarespezialist Heiko Nöldeke. „Umso glücklicher macht mich die Tatsache, dass das System so
reibungslos läuft und zuverlässig Flugobjekte detektiert.”
Üblicherweise wird zusätzlich zum
Receiver in jedem Windpark eine Light Control Unit (LCU) installiert, die die
Befeuerung im Windpark steuert. Da diese rechtlich noch nicht durch das
BNK-System unterdrückt werden durfte, entwickelte Light:Guard für das Pilotprojekt
eine virtuelle Light Control Unit.
Diese virtuelle LCU bereitete die
erfassten Daten für das Reporting auf. So ließ sich nachvollziehen, wie häufig
das System verfügbar war und wie lange das Blinken theoretisch hätte
unterdrückt werden können.
Der Light:Guard-Receiver wurde am 4.
März 2026 installiert. Am 9. März 2026 nahm Light:Guard das System in Betrieb,
seitdem erfasst es die Transpondersignale von Flugobjekten im Umfeld des
Windparks.
Für die Analyse wurden die Daten aus
sechs Monaten von März bis September 2026 ausgewertet. Das light:guard-System
erreichte dabei eine Verfügbarkeit von 98,7 %. Die theoretische Licht-aus-Zeit
lag im Durchschnitt bei 97,4 %. Der Anteil der theoretischen Licht-an-Zeit und
der aufgetretenen Fehler war minimal.
Sales-Agent René Aamand hat nicht nur
die Gesetzgebung in Dänemark drei Jahre lang begleitet, sondern auch das
Projekt Sønder Bork: „Mit dieser
Fallstudie konnte gezeigt werden, dass das light:guard-System auch unter diesen
besonderen Bedingungen zuverlässig arbeitet: in einem neuen regulatorischen
Umfeld, mit einer ungewöhnlich niedrigen Receiver-Installation und nach den für
Dänemark vorgesehenen Detektionsanforderungen. Jetzt hoffen wir, dass das
Gesetz bald verabschiedet wird, damit die Nächte auch in Dänemark dunkel werden
können.“
Die Fallstudie liefert damit einen
belastbaren Datenpunkt für die geplante Einführung der Bedarfsgesteuerten
Nachtkennzeichnung in Dänemark. Diese ist auch nicht mehr weit entfernt: die
dänischen Behörden arbeiten am finalen Gesetzesentwurf, der Ende des Jahres
verabschiedet werden soll.
Light:Guard ist dafür bereit: „Sobald das Gesetz BNK in Dänemark erlaubt,
werden wir die Anlagen im Windpark Sønder Bork dunkel schalten, zusammen mit
einem weiteren Windpark. Damit hoffen wir, die ersten in Dänemark zu sein“,
gibt sich Felix von Hammerstein, Head of Business Development bei Light:Guard,
hoffnungsvoll.
Die vollständigen Daten sind online
verfügbar unter: https://light-guard.com/aktuell/fallstudie-bnk-im-windpark-sonder-bork-in-daenemark/.
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