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Die altbekannte Verhinderung??? Seit Ende August läuft die Beteiligung zum Rohentwurf der Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" des Planungsverband Leipzig-Westsachsen. Der aktuelle Entwurf lässt dabei nichts Gutes erwarten.
Seit Ende August läuft nun das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" des Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen und so viel lässt sich bereits jetzt feststellen...diese Teilfortschreibung steht nicht im Sinne des Ausbaus der Windenergie. Die politische Richtung in Sachsen hinsichtlich des Ausbaus und der Nutzung erneuerbarer Energien ist bekannt und es wird aus der Staatskanzlei und aus dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung in der Öffentlichkeit immer wieder deutlich gemacht, dass die Erneuerbaren und deren Ausbau nicht den höchsten Stellenwert haben. Allerdings verwundert es schon, wie man angesichts der gesetzlichen Vorgaben des Bundes im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere die von der Bundesregierung festgelegten Klimaziele derart die Augen verschließen kann.
Auch wenn es sich aktuell nur um einen Rohentwurf handelt bleibt zu hoffen, dass bereits jetzt sich möglichst viele Akteure beteiligen und diesem "Verhinderungsplan" entgegentreten.
Diese Verhinderung lässt sich bereits daran erkennen, dass der aktuelle Entwurf sog. Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen schaffen will. Wie diese geplante Regelung mit § 249 Abs. 3 BauGB vereinbar sein soll weiß offenbar nur der Planungsverband selbst.
Zudem fällt im aktuellen Rohentwurf auf, dass der Planungsverband beabsichtigt, die kommunale Bauleitplanung auszuschließen. Man will den Gemeinden folglich die Möglichkeit nehmen eine kommunale Bauleitplanung innerhalb der künftigen Ausschlussgebiete durchzuführen um so eigenständig Baurecht für Windenergieanlagen zu schaffen.
Anknüpfend an die beiden vorstehenden Aspekte wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass im Gegenzug die Vorranggebiet großzügig ausgewiesen werden. Dies wäre aber nur zu erwarten gewesen...tatsächlich ist eine restriktive Ausweisung der Vorranggebiet geplant.
Die Einzelheiten und eine erste Einordnung des Entwurfs finden Sie hier:
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