Brände in Windkraftanlagen können in verschiedenen Teilen der Anlage auftreten, darunter die Gondel, ...
Nun ist sie also beschlossen - die RED III (Novelle der Erneuerbaren Energien Richtlinie). Auch wenn es inhaltlich nicht "nur" um die Beschleunigung der Windenergie geht, so liegt hier doch der Schwerpunkt in den Vorgaben.
Lange hat es gedauert doch nun wurde die RED III (Novelle der Erneuerbare Energien Richtlinie) auf europäischer Ebene beschlossen. Infolge der RED III wird auch der nationaler Gesetzgeber in der nächsten Zeit (wieder) aktiv werden müssen um die europäischen Vorgaben umzusetzen.
Oberstes Ziel soll bzw. muss es nach der RED III sein, das im Jahr 2030 der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union mindestens 42,5 % beträgt.
Da man sich in Brüssel durchaus darüber bewusst ist, dass es nicht DIE EINE Lösung gibt, beziehen sich die Vorgaben in der RED III auf verschiedene Formen der Erneuerbaren Energien. Der Schwerpunkt, und dies lässt sich zweifelsfrei festhalten, liegt allerdings in der Beschleunigung zum Ausbau der Windenergie.
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