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Seit längerer Zeit wird die Verpflichtung zur Ausstattung mit einem BNK diskutiert und das verbindliche Startdatum immer wieder nach hinten geschoben. Eine aktuelle Bestandsaufnahme!
Selten hat ein technisches Feature derart viele Diskussionen ausgelöst wie die Bedarsfgerechte Nachtkennzeichnung (BNK). Dabei steht eines fest: Mit der Verpflichtung der Anlagenbetreiber die Anlagen mit einem BNK System auszustatten soll die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter gesteigert werden. Allerdings wurde das verbindliche Startdatum immer wieder nach hinten geschoben weil entweder die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren oder in Folge der Corona-Krise schlicht und einfach keine ausreichende Anzahl an Bauteilen für das System verfügbar war.
Nunmehr hat sich der Gesetzgeber erneut aufgemacht, die Regelung des § 9 Abs. 8 EEG anzupassen. Eine aktuelle Bestandsaufnahme finden Sie hier:
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