Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld starten im August 2025 auf dem Gebiet der Stadt Zörbig und der Stadt ...
Das Solarpaket I des Gesetzgebers statuiert in §§ 11a und 11b EEG Duldungspflichten bezüglich Leitungen, Überschwenkung und Überfahrt
Die Regelungen des §§ 11a und 11b des Gesetzentwurfs
bezwecken eine wesentliche Erleichterung für
Projektierer in der Errichtungsphase von EE-Projekten (Leitungen) bzw.
speziell für WEA-Projekte (Überschwenk- und Überfahrtrechte). In der
Begründung des Gesetzentwurfs findet sich der Hinweis darauf, dass
bereits derartige Duldungspflichten für den Stromnetz- und
Breitbandausbau bestehen.
Eine detaillierte Darstellung der geplanten neuen Regelung finden Sie in unserem aktuellen Newsletter hier
https://www.prometheus-recht.de/duldungspflichten-leitungen-ueberschwenkung-ueberfahrt/
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld starten im August 2025 auf dem Gebiet der Stadt Zörbig und der Stadt ...
An den europäischen Standorten des Luftfahrtunternehmens – davon zehn in Deutschland – werden ...
Der Energieparkentwickler hat Aufträge über insgesamt rund 435 Megawatt platziert. Für insgesamt 21 ...