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Das Solarpaket I - ein spezieller Blick auf §§ 11a, 11b EEG

30.08.2023

Das Solarpaket I des Gesetzgebers statuiert in §§ 11a und 11b EEG Duldungspflichten bezüglich Leitungen, Überschwenkung und Überfahrt

Die Regelungen des  §§ 11a und 11b des Gesetzentwurfs bezwecken eine wesentliche Erleichterung für Projektierer in der Errichtungsphase von EE-Projekten (Leitungen) bzw. speziell für WEA-Projekte (Überschwenk- und Überfahrtrechte). In der Begründung des Gesetzentwurfs findet sich der Hinweis darauf, dass bereits derartige Duldungspflichten für den Stromnetz- und Breitbandausbau bestehen.

Eine detaillierte Darstellung der geplanten neuen Regelung finden Sie in unserem aktuellen Newsletter hier

https://www.prometheus-recht.de/duldungspflichten-leitungen-ueberschwenkung-ueberfahrt/