Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Was lange währt wird endlich gut? Nach vier Monaten liegen nunmehr die Entscheidungsgründe des OVG Weimar zum Teilplan Windenergie Mittelthüringen vor.
Manchmal dauert es etwas länger - aber nun liegen sie vor, die Entscheidungsgründe zur Unwirksamkeit des Teilplans Windenergie Mittelthüringen. Dabei hat es sich das OVG Weimar leicht gemacht und ist auf die zahlreichen formellen und materiellen Mängel am Plan, welche die Antragsteller vorgetragen haben, wenig bis gar nicht eingegangen. Vielmehr stützte das OVG Weimar seine Entscheidung auf Mängel in zentralen Festlegungen des Teilplans, die zu einer Überarbeitung des Plankonzepts in seinen Grundzügen führen dürfte.
Kernpunkte die aus Sicht des Gerichts einer Überarbeitung bedürfen ist der harte Ausschluss der Landschaftsschutzgebiete, der weiche Ausschluss des 1250m Siedlungsabstandes und die Reduzierung des Siedlungsabstandes gegenüber Bestandsanlagen. Eine detaillierte Darstellung der Entscheidungsgründe haben wir für Sie unter dem folgenden Link aufbereitet:
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