Die Grundstückssicherung für EE-Anlagen erfolgt regelmäßig durch Nutzungsverträge. Dies hat sich aus ...
„Lange hat die sächsische Landesregierung die Einführung einer sog. Flexiklausel angekündigt, nun wird sie endlich im sächsischen Landtag beraten. Ziel dieser Klausel ist es, felxiblere und vor allem dezentralere Lösungen für Flächen für die Windenergie zu finden um so die starren und teils langwierigen Regionalplanverfahren zu ergänzen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Idee einer solchen Flexibilisierungsklausel in Sachsen sicher gut gemeint war, aber längst nicht gut gemacht ist. Denn eines ist in Sachsen auch klar: Das sich der Landesgesetzgeber in Sachen Windenergie bewegt (bewegen MUSS), ist kein Akt vollkommener Freiwilligkeit. Mit Blick auf das vom Bundesgesetzgeber vorgegebene 2% Flächenziel bleibt ihm faktisch gar nichts anderes übrig. Mehr zur Flexiklausel in Sachsen lesen Sie hier:
https://www.prometheus-recht.de/flexiklausel-in-sachsen-der-saechsische-landtag-beraet/
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