Aufgrund der geplanten Einführung von Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) in Dänemark wurde ein Pilotprojekt im Windpark Sønder Bork ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Aufgrund der geplanten Einführung von Bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung (BNK) in Dänemark wurde ein Pilotprojekt im Windpark Sønder Bork ...
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