Die greenwind Group hat die Projektrechte an vier Windenergieanlagen im Windpark Freudenberg (Brandenburg) übernommen. Errichtet werden nun vier ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Die greenwind Group hat die Projektrechte an vier Windenergieanlagen im Windpark Freudenberg (Brandenburg) übernommen. Errichtet werden nun vier ...
Der Hersteller von Windenergieanlagen hat für Ostfriesland einen 120-Meter-Hybridstahlturm entwickelt, der die Vorgaben der Bundeswehr zur Maximalhöhe ...
Nicht angeschlossene und stillstehende Windenergieanlagen sind aus ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nachteilig. Sie ...
Gemeinsam mit be.storaged hat Dirkshof den Großbatteriespeicher in Reußenköge erfolgreich in Betrieb genommen. Die Anlage ergänzt die bestehenden ...