Fast 10.400 deutsche Windkraftanlagen sind Ende 2025 älter als 20 Jahre. In den kommenden Jahren entscheiden ihre Betreiber, ob die Anlagen ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Fast 10.400 deutsche Windkraftanlagen sind Ende 2025 älter als 20 Jahre. In den kommenden Jahren entscheiden ihre Betreiber, ob die Anlagen ...
Der Projektentwickler Enova hat die Projektrechte für drei der sechs geplanten Windenergieanlagen im Windpark Thüle (Landkreis Cloppenburg) erworben ...
Der Betrieb von Windenergieanlagen steht heute mehr denn je im Fokus von Behörden und Naturschutzverbänden. Besonders während der Erntezeit entstehen ...
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