Der Energieparkentwickler hat Aufträge über insgesamt rund 435 Megawatt platziert. Für insgesamt 21 ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Der Energieparkentwickler hat Aufträge über insgesamt rund 435 Megawatt platziert. Für insgesamt 21 ...
Bei der derzeitigen Überarbeitung des Landesentwicklungsplan Windenergie an Land, zeigt sich das ...
GP JOULE hat den Windpark Bliestorf in Betrieb genommen. Zwei moderne Nordex N133 liefern nun ...