Im Interview erzählen Martin Dudkiewicz-Grassmann und Grzegorz Sobczuk aus dem Alltag der technischen Betriebsführung in Polen. Was läuft dort anders ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Im Interview erzählen Martin Dudkiewicz-Grassmann und Grzegorz Sobczuk aus dem Alltag der technischen Betriebsführung in Polen. Was läuft dort anders ...
Zwischen den baden-württembergischen Gemeinden Kupferzell und Künzelsau entstehen zwei Windenergieanlagen, die ab Mitte 2027 den Betrieb aufnehmen ...
Der Projektierer ENP plant den Bau des Windparks Arbach/Münk mit sechs Windenergieanlagen und einer installierten Gesamtleistung von 36 MW inklusive ...
Fast 10.400 deutsche Windkraftanlagen sind Ende 2025 älter als 20 Jahre. In den kommenden Jahren entscheiden ihre Betreiber, ob die Anlagen ...