Erosion an Rotorblättern gehört zu den unterschätzten, aber entscheidenden Einflussfaktoren im Betrieb einer Windenergieanlage. Die Vorderkante eines ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Erosion an Rotorblättern gehört zu den unterschätzten, aber entscheidenden Einflussfaktoren im Betrieb einer Windenergieanlage. Die Vorderkante eines ...
Die Kommunen in Deutschland leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende – und stärken dabei zugleich die regionale Wertschöpfung. Doch ...
Windkraft trägt nicht nur maßgeblich zur klimaneutralen Energieversorgung bei, sondern kann auch finanziell attraktiv sein – vorausgesetzt, der ...
Die Wiederkehrende Prüfung (WKP) ist für Betreiber von Windenergieanlagen Pflicht – und weit mehr als eine weitere Sichtkontrolle. Jörg-Rasmus Otto, ...