Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Enova Value hat den Windpark Hiddels sowie die zugehörige Repowering-Genehmigung von einem ...
Alterric hat der Nordex Group den Auftrag zur Lieferung und Errichtung von neun Turbinen des Typs ...