Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet die Frist zur Einführung der bedarfsgesteuerten ...
Vorfahrt für den Klimaschutz und Energiewende nur mit Bürokratie
Lange hat es gedauert, nun liegt die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor. Mit der Entscheidung bestätigt Karlsruhe dem Grunde nach die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes was zur Folge hat, dass sich in M-V auch zukünftig der Ausbau der Windenergie verzögern dürfte und der Standort für Betreiber weiterhin unattraktiv bleiben dürfte.“
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