Die ENOVA Value GmbH hat sechs Windparks mit einer Gesamtkapazität von 32 MW von einem luxemburgischen Investmentfonds erworben. Mit dem Kauf der ...
Vorfahrt für den Klimaschutz und Energiewende nur mit Bürokratie
Lange hat es gedauert, nun liegt die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor. Mit der Entscheidung bestätigt Karlsruhe dem Grunde nach die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes was zur Folge hat, dass sich in M-V auch zukünftig der Ausbau der Windenergie verzögern dürfte und der Standort für Betreiber weiterhin unattraktiv bleiben dürfte.“
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