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BVerfG zum Bürgerbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

24.05.2022

Vorfahrt für den Klimaschutz und Energiewende nur mit Bürokratie

Lange hat es gedauert, nun liegt die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor. Mit der Entscheidung bestätigt Karlsruhe dem Grunde nach die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes was zur Folge hat, dass sich in M-V auch zukünftig der Ausbau der Windenergie verzögern dürfte und der Standort für Betreiber weiterhin unattraktiv bleiben dürfte.“

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