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Das Solarpaket I des Gesetzgebers statuiert in §§ 11a und 11b EEG Duldungspflichten bezüglich Leitungen, Überschwenkung und Überfahrt
Die Regelungen des §§ 11a und 11b des Gesetzentwurfs
bezwecken eine wesentliche Erleichterung für
Projektierer in der Errichtungsphase von EE-Projekten (Leitungen) bzw.
speziell für WEA-Projekte (Überschwenk- und Überfahrtrechte). In der
Begründung des Gesetzentwurfs findet sich der Hinweis darauf, dass
bereits derartige Duldungspflichten für den Stromnetz- und
Breitbandausbau bestehen.
Eine detaillierte Darstellung der geplanten neuen Regelung finden Sie in unserem aktuellen Newsletter hier
https://www.prometheus-recht.de/duldungspflichten-leitungen-ueberschwenkung-ueberfahrt/
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