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1. Ausschreibung 2018 – höhere Zuschlagspreise als im November erwartet

17.01.2018

Die nächste Ausschreibungsrunde steht bevor. Am 1. Februar geht es um die ersten 700 der von der Bundesnetzagentur ausgeschriebenen 2.800 Megawatt in 2018. Und auch in diesem Jahr ist ein hoher Wettbewerb unter den Bietern zu erwarten. Die extreme Verzerrung des Marktes durch die stark privilegierten Bürgerenergiegesellschaften, wie es 2017 der Fall war, dürfte jedenfalls in diesem Jahr ausbleiben. Davon ist Experte Klaus Övermöhle überzeugt.

Wer in einen Windpark investieren beziehungsweise selbst ein Windparkprojekt verwirklichen möchte, kann an den Auktionsrunden für Windenergie an Land teilnehmen und sich einen Zuschlag sichern. Damit ist die Vergütungshöhe für 20 Jahre gesichert – vorausgesetzt, sie schaffen es, sich im Bieterwettstreit durchzusetzen und ihren Windstrom zu niedrigsten Preisen einspeisen können. Der Höchstwert für das Jahr 2018 wurde von der Bundesnetzagentur auf 6,3 Cent pro Kilowattstunde festgelegt – rückblickend ein noch immer recht komfortabler Wert.

Windenergieanlagen in Landschaft

Dieser Meinung ist auch Experte Klaus Övermöhle von Övermöhle Consult & Marketing: „Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur hat uns positiv überrascht, da wir eine Berechnung des Höchstwertes aus den vorherigen drei Ausschreibungsergebnissen erwartet hatten, der dann bei 5 Cent je Kilowattstunde gelegen hätte.“ Die Bundesnetzagentur begründet ihre Abweichung damit, bei zu niedrigen Höchstwert könnten zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen.

Starke Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens erwartet

Övermöhle rechnet für die kommende Ausschreibung damit, dass das Ausschreibungsvolumen erneut stark überzeichnet sein wird: „Wir erwarten, dass für mehr als 1.500 Megawatt Gebote abgegeben werden“. Die Gebotszuschläge dürften jedenfalls höher liegen als noch im November 2017 (3,82 Cent pro Kilowattstunde). Der Grund: Die nach wie vor privilegierten Bürgerenergiegesellschaften müssen erstmals, wie auch alle anderen bietenden Akteure, eine BImSchG-Genehmigung vorlegen, um an der Auktion teilnehmen zu können. Dadurch wird die Anzahl der Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bedeutend niedriger ausfallen als zuvor, so der Experte, und die Gebotszuschläge steigen.

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