Ende 2023 hat die Hagedorn Service GmbH ein großes Rückbauprojekt gestemmt: Im Windpark ...
„Die artenschutzrechtliche Ausnahme gewinnt sowohl in der Rechtsprechung als auch beim Gesetzgeber eine immer größer werdende Bedeutung. Insbesondere die Möglichkeit nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird in der Beratungspraxis ein immer wichtigeres Vehicle. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat mit dem am 7.7.2022 beschlossenen „Osterpaket“ das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Hiermit wird insbesondere die Ausnahmeerteilung für Windenergievorhaben erleichtert und deren Rahmen rechtssicherer gestaltet. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen und ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung finden Sie hier:
Ende 2023 hat die Hagedorn Service GmbH ein großes Rückbauprojekt gestemmt: Im Windpark ...
An unserem Stand D48 in Halle 12 zeigen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Mutterunternehmen ...
Wir freuen uns, dass unsere Projektmanagerin Nora C. Wild als Expertin in einem Gastbeitrag ...