Jedem Betreiber stellt sich zum Auslaufen der Entwurfslebensdauer die Frage, wie die ...
In den letzten Jahrzehnten gab es eine Menge Änderungen am Erneuerbare Energien Gesetz. Viele davon bescherten Windmüllern wie Windfirmen üppige Gewinne. Doch kaum eine EEG-Novelle hat in der Windbranche derart hohe Wellen geschlagen, wie die Einführung des Ausschreibungsverfahrens. Der Ausbau ist gedeckelt, das Verfahren kompliziert, der Wettbewerb hoch, die Gebote knapp kalkuliert – und der Optimismus der vergangenen Jahre bröckelt allmählich.
Die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land waren erwartungsgemäß stark überzeichnet und es wird zunehmend schwieriger, neue Windprojekte wirtschaftlich sinnvoll zu platzieren. Und was hier für bereits Neuprojekte gilt, gilt erst recht für das Repowering. Der Ersatz alter Mühlen durch neue, leistungsfähigere Windenergieanlagen wird im EEG nämlich ebenfalls wie ein Projekt auf der grünen Wiese betrachtet, das die Repowering-Anbieter gemeinsam mit den Betreibern stemmen müssen. Vor dem Hintergrund der Ausschreibungen werden sich WEA-Betreiber zwei Mal überlegen, ob sich Aufwand und Kosten für ein Repowering-Projekt wirklich lohnen – schließlich müssen sie zu denselben Konditionen an den Auktionen teilnehmen.
Abwarten und Teetrinken also? Dieser Devise folgen etliche Windmüller, wenn es um ihre alten Windenergieanlagen geht – weshalb dies so ist, verrät der Blick auf die Förderhöhen: Diese haben sich innerhalb weniger Monaten von knapp 8 Cent zum Jahresbeginn auf inzwischen rund 3,8 Cent pro Kilowattstunde Windstrom mehr als halbiert. Was sich für Betreiber oft bereits Jahre vor Erreichen der Entwurfslebensdauer lohnte und zugleich den Ausbau der Windenergie in Deutschland vorantrieb, ist heute zu gleichen Maßstäben unrentabel.
Laut Henning Krix, Repowering Sales Manager bei Vestas Central Europe, ist die Ertragsseite für Betreiber schwer abzuschätzen. „Wir sehen, dass die Betreiber und die Eigentümer eher zögerlich handeln.“ Sie hätten ihren Bestandspark und wüssten daher, was sie in den nächsten Jahren erwarte, so Krix.
Ein Abebben des Repowerings sei trotz aller Zurückhaltung dennoch nicht zu erwarten – im Gegenteil: „Wir sehen eine Repowering-Welle auf uns zukommen.“, erklärt der Experte. Denn ab 2020 fallen eine ganze Menge an Windenergieanlagen aus der EEG 2000-Förderung heraus. Die Anzahl der veralteten WEA beziffert Krix auf mehr als 5.000 Strück – und diese müssten, wenn ihre Betreiber kein Repowering wünschen – entweder weiterbetrieben oder zurückgebaut werden. Stand heute, so Krix, sei jedoch nur für die wenigsten ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich. Die Repowering-Welle kommt also, nur eben nicht gerade heute. Und so wird sie aufgrund der Unsicherheiten seitens der Betreiber allenfalls nach hinten verlagert, wenn auch zunächst nur um zwei Jahre.
Doch nicht nur das Alter der Anlagen und das damit verbundene Ende der Förderungen ist ein Grund, weshalb ab 2020 Repowering nötiger sei, denn je. Restriktionen, wie die seit November 2014 in Bayern geltende 10H-Abstandsregelung, werden immer heißer diskutiert. Alte Standorte gewinnen stärker an Bedeutung, was auch der Experte Klaus Övermöhle von Övermöhle Consult & Marketing bestätigt: „Da nach unserer Meinung die Ausweisung von neuen Windvorrangflächen zukünftig fast zum Erliegen kommen wird, ist die Neuerrichtung von Windenergieanlagen dann nur noch auf Repowering-Flächen möglich.“
Wünschenswert wäre es allemal, das Potenzial vorhandener Standorte noch besser auszunutzen. Denn bereits 2014 war eine repowerte Anlage durchschnittlich doppelt so leistungsfähig wie eine WKA auf dem technischen Stand von 2002. Was also hätten Betreiber zu verlieren als einen veralteten Windpark, dessen Wirtschaftlichkeit zum Ende der Lebensdauer hin immer weiter abnimmt?
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